Notabelnversammlung,
französisch Assemblée des notables [asã'ble dɛ nɔ'taːbl], in Frankreich die seit dem 15. Jahrhundert erweiterte Ratsversammlung des Königs, in der meist die drei Stände vertreten waren. Ihre Mitglieder wurden im Unterschied zu den gewählten Mitgliedern der Generalstände vom König berufen. Die Notabelnversammlungen waren der absolutistischen Entwicklung weniger hinderlich als die Generalstände, an deren Stelle sie oft berufen wurden, da sie nicht das Recht der Steuerbewilligung hatten, ihre sonstigen Zuständigkeiten aber ähnlich waren. Nach der Notabelnversammlung von 1626/27 verzichtete das Königtum auch auf diese beschränkte Form der ständischen Vertretung. Erst der 1787 drohende Staatsbankrott veranlasste wieder ihre Einberufung; 1787 lehnte die Notabelnversammlung eine Steuerreform ab. Damit und mit der Ablehnung einer erweiterten Beteiligung des dritten Standes an den für 1789 einberufenen Generalständen durch eine zweite Notabelnversammlung (1788) trugen die Notabeln zum Beginn der Französischen Revolution bei.
Universal-Lexikon. 2012.