Generalstände,
französisch États généraux [e'ta ʒene'ro], im vorrevolutionären Frankreich seit 1302 die ständische Vertretung des Königreichs, zunächst aus Vertretern der Geistlichkeit, aus Lehnsfürsten und Kronvasallen sowie aus Vertretern der königlichen Städte (dritter Stand) zusammengesetzt. Seit dem 15. Jahrhundert wurden die Abgeordneten des dritten Standes auch von den ländlichen Steuerzahlern gewählt. Die wichtigsten Kompetenzen der Generalstände waren die Steuerbewilligung und die Vorlage von Beschwerden (Cahiers de doléances). Nachdem die Generalstände im späten Mittelalter verhältnismäßig häufig versammelt worden waren, traten sie nach 1614 bis 1789 nicht mehr zusammen. Ihre Einberufung für das Jahr 1789 führte zur Französischen Revolution.
R. Mousnier: Les institutions de la France sous la monarchie absolue 1598-1789, Bd. 2 (Paris 1980, mit Bibliogr.).
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Ge|ne|ral|stän|de <Pl.> (hist.): États généraux.
Universal-Lexikon. 2012.