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zurückstellen
aufschieben; intermittieren; passen (müssen); verschieben; vertagen; aussetzen; wiederbringen; zurückgeben; wiedergeben; zurückschicken

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zu|rück|stel|len [ts̮u'rʏkʃtɛlən], stellte zurück, zurückgestellt <tr.; hat:
1.
a) wieder an den [früheren] Platz stellen:
ein Buch in den Schrank zurückstellen.
b) zurücklegen:
Waren für eine Kundin zurückstellen.
Syn.: reservieren.
c) kleiner, niedriger, geringer einstellen:
die Heizung, die Uhr zurückstellen.
2. auf etwas [vorläufig] verzichten; etwas [vorerst] nicht geltend machen:
seine Pläne, Bedenken zurückstellen.
Syn.: unterordnen.
3. (jmdm.) gewähren, dass er vorläufig von etwas befreit bleibt:
wegen seines Studiums wurde er vom Wehrdienst zurückgestellt; sollen wir die Kleine einschulen oder lieber zurückstellen lassen?
Syn.: befreien, entbinden, entheben, freistellen.

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zu|rụ̈ck||stel|len 〈V. tr.; hat
1. wieder an den alten Platz stellen
2. weiter nach hinten stellen
3. 〈fig.〉
3.1 hintansetzen
3.2 zeitlich verschieben
3.3 für einen bestimmten Kunden aufbewahren, zurücklegen
● Bedenken, persönliche Interessen \zurückstellen 〈fig.〉; ich musste meine eigenen Pläne vorläufig \zurückstellen 〈fig.〉; eine Ware bis zum Abend \zurückstellen lassen (um sie abzuholen od. noch einmal anzusehen) 〈fig.〉; den Zeiger der Uhr fünf Minuten \zurückstellen fünf Minuten früher einstellen; man kann die Uhr nicht \zurückstellen 〈fig.〉 man kann Geschehenes nicht ungeschehen machen, Vergangenes bleibt vergangen; stell bitte den Stuhl wieder an seinen Platz zurück; aus gesundheitlichen Gründen wurde er vom Militärdienst zurückgestellt 〈fig.〉 noch nicht zum M. einberufen

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zu|rụ̈ck|stel|len <sw. V.; hat:
1. wieder an den [früheren] Platz stellen:
stell das Buch [ins Regal] zurück!
2. nach hinten stellen:
wir können den Tisch noch einen Meter weiter z.
3. kleiner stellen, niedriger einstellen:
ich werde die Heizung [etwas] z.;
wir müssen die Uhren eine Stunde z. (die Zeiger, die Anzeige auf eine Stunde früher einstellen).
4. vgl. zurücklegen (6):
können Sie mir von dem Wein eine Kiste z.?
5. vorläufig von etw. befreien:
sollen wir den Jungen schon einschulen oder lieber noch z. lassen?
6.
a) zunächst nicht machen, ausführen, behandeln; aufschieben:
der geplante Neubau wird wegen der angespannten Finanzlage zurückgestellt;
b) vorerst nicht geltend machen, nicht darauf bestehen, um Wichtigeres, Vordringlicheres nicht zu beeinträchtigen:
seine Bedenken, Wünsche z.
7. (österr.)
a) (etw., was sich jmd. geliehen hat, dem Besitzer) zurückgeben, -schicken, -bringen:
hast du [ihm] das Buch schon zurückgestellt?;
b) restituieren.

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zu|rụ̈ck|stel|len <sw. V.; hat: 1. wieder an den [früheren] Platz stellen: stell das Buch [ins Regal] zurück! 2. nach hinten stellen: wir können den Tisch noch einen Meter weiter z. 3. kleiner stellen, niedriger einstellen: ich werde die Heizung [etwas] z.; wir müssen die Uhren eine Stunde z. (die Zeiger, die Anzeige auf eine Stunde früher einstellen). 4. vgl. ↑zurücklegen (6): können Sie mir von dem Wein eine Kiste z.? 5. vorläufig von etw. befreien: sollen wir den Jungen schon einschulen oder lieber noch z. lassen?; der Älteste, der damals - weil drei der Brüder gefallen waren - vom Frontdienst zurückgestellt worden war (Dönhoff, Ostpreußen 154). 6. a) zunächst nicht machen, ausführen, behandeln; aufschieben: der geplante Neubau wird wegen der angespannten Finanzlage zurückgestellt; Die kleine Reise ..., die ich vorgehabt hatte, habe ich zurückgestellt (Mayröcker, Herzzerreißende 93); b) vorerst nicht geltend machen, nicht darauf bestehen, um Wichtigeres, Vordringlicheres nicht zu beeinträchtigen: seine Bedenken, Wünsche z.; Die Beschäftigten haben ihre Forderungen zurückgestellt (Hamburger Abendblatt 5. 9. 84, 30); Es wird interessant sein zu beobachten, ob gerade er sein parteipolitisches Engagement hinter die journalistische Arbeit zurückstellt (Saarbr. Zeitung 11. 7. 80, 2). 7. (österr.) (etw., was sich jmd. geliehen hat, dem Besitzer) zurückgeben, -schicken, -bringen: hast du [ihm] das Geld, das Buch schon zurückgestellt?

Universal-Lexikon. 2012.