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Korporativismus
Korporativịsmus
 
der, -, vieldeutige wirtschaftlich-gesellschaftliche Ideologie des italienischen Faschismus; steht in der historischen Entwicklungslinie des Ständestaates. Jenseits von egoistischem Liberalismus und klassenkämpferischem Sozialismus sollten Kapital und Arbeit im Rahmen von Korporationen im Sinne eines dritten Weges (»terzia via«) paritätisch organisiert werden, wobei die Rolle des Staates zwischen Rahmenplanung (G. Bottai) und Kontrolle des »korporativen Eigentums« (U. Spirito) gesehen wurde. Nach Disziplinierung der faschistischen Gewerkschaften (1926 Streikverbot) wurde eine korporative Wirtschaftsordnung im Sinne des Propagandaprogramms der »Carta del Lavoro« (1927) schrittweise von oben aufgebaut: 1926 wurde ein Korporationen-Ministerium mit einem Korporationen-Rat (»Generalstab der Wirtschaft«) geschaffen, die zugleich bekräftigte Trennung von Arbeitgeberverbänden und Arbeitersyndikaten aber erst 1934 durch Gründung von 22 paritätischen (Branchen-)Korporationen als nationaler Organisation aufgehoben. 1939 ersetzte mit der Errichtung des »korporativen Staates« die »Camera dei Fasci e delle Corporazioni« als Scheinparlament territoriale (Wahlkreise) durch berufsständische Vertretung (Korporationen). Gegenüber Staatsbürokratie und Unternehmern blieb den nur äußerlich selbst verwalteten (»autodisciplina«) Korporationen jedoch nur beratende Funktion; unabhängig von ihnen entstanden im Zuge der Autarkie- und Rüstungspolitik freiwillige Kartelle und Staatsholdings (1933 IRI S. p. A.).

Universal-Lexikon. 2012.