Akademik

Abmusterung
Ạb|mus|te|rung, die; -, -en:
das Abmustern.

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I
Abmusterung,
 
Verlautbarung über die Beendigung des Dienstverhältnisses seitens des Kapitäns oder der ausscheidenden Seeleute. Abmusterung findet vor einem Seemannsamt statt (§ 19 Seemannsgesetz).
II
Abmusterung,
 
Farbmetrik: Bezeichnung für den visuellen Vergleich eines Farbmusters mit seiner Reproduktion. In der Drucktechnik spricht man von Abmusterung, wenn die Originalvorlage mit dem Druckergebnis verglichen wird. Da sich in Abhängigkeit von der spektralen Zusammensetzung des Beleuchtungslichtes das Aussehen von Farbnuancen verändern kann, benötigt man bei industriellen Farbvergleichen normiertes Abmusterungslicht. Dabei wird hauptsächlich die Lichtart D 65 (DIN 6164, Farbtemperatur 6 500 K), die dem mittleren Tageslicht, oder die Lichtart D 50 (5 000 K), die dem direkten Sonnenlicht entspricht, eingesetzt.

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Ạb|mus|te|rung, die; -, -en: das Abmustern.

Universal-Lexikon. 2012.