Kirchenzucht,
von den Kirchen gegenüber ihren Mitgliedern ausgeübte Disziplinargewalt (Kirchenstrafen) bei vorsätzlichen Verstößen gegen die Kirchenordnung oder das Kirchenrecht. In der katholischen Kirche wird zwischen Beugestrafen (Exkommunikation, Interdikt, Suspension), Sühnestrafen (z. B. Entzug von kirchlichen Ämtern) und Strafbußen unterschieden. In den evangelischen Kirchen sind nach vorangegangener Ermahnung der Ausschluss vom Abendmahl, die Aberkennung kirchlicher Rechte (z. B. Patenamt) und die Versagung von Amtshandlungen (z. B. kirchliche Trauung und kirchliches Begräbnis) gebräuchlich; möglich ist auch der Verlust des kirchlichen Wahlrechts.
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Kịr|chen|zucht, die: Maßnahmen, die die kirchliche Ordnung schützen u. gewährleisten sollen.
Universal-Lexikon. 2012.