Akademik

Suspension
Suspendierung; Beurlaubung; Dienstenthebung; Dienstunterbrechung; Aufschwemmung; Aufhebung; Unterbrechung; Aussetzung

* * *

Sus|pen|si|on 〈f. 20
1. (zeitweil.) Amtsentlassung
2. 〈Med.〉 schwebende Aufhängung
3. 〈Chem.〉 Aufschwemmung feinster Teilchen in einer Flüssigkeit
[→ suspendieren]

* * *

Sus|pen|si|on [lat. suspendere, suspensum = aufhängen, schwebend halten]: Bez. für ein grob- bis feindisperses System ( Dispersion) aus Feststoffteilchen mit Durchmessern > 1 µm, die in Fl. fein verteilt sind, z. B. Ton oder Sand in Wasser. Der ggf. unerwünschten Sedimentation der Teilchen begegnet man durch Zusatz von Dispergiermitteln als Suspendierhilfen ( Absetzverhinderungsmittel). Umgekehrt kann die Sedimentierung durch Zentrifugieren u. Verwendung von polyelektrolytischen Flockungs- u. Filterhilfsmitteln beschleunigt werden.

* * *

Sus|pen|si|on, die; -, -en [spätmhd. suspension < (spät)lat. suspensio = Unterbrechung, zu lat. suspendere, suspendieren]:
1. das Suspendieren (1, 2).
2. (Chemie) feinste Verteilung sehr kleiner Teilchen eines festen Stoffes in einer Flüssigkeit, sodass sie darin schweben.
3. (Med.) (von Körperteilen) das Anheben, Aufhängen, Hochlagern.

* * *

Suspension
 
[(spät)lateinisch suspensio »Unterbrechung«] die, -/-en,  
 1) Chemie: Aufschlämmung, grobdisperses System (Dispersion 2), bei dem kleine Teilchen eines Feststoffs in einer Flüssigkeit fein verteilt (suspendiert) sind, z. B. Sand oder Lehm in Wasser; die Teilchen haben dabei einen Durchmesser von 10 μm und mehr und setzen sich beim Stehenlassen der Suspension im Laufe der Zeit am Boden ab, was durch Zentrifugieren beschleunigt werden kann.
 
 2) Chirurgie und Orthopädie: das Hochhängen, Hochlagern von Gliedmaßen oder -teilen zur Entlastung, z. B. bei Knochenbrüchen, Entzündungen, Wirbelsäulenverletzungen.
 
 3) katholisches Kirchenrecht: eine auf Kleriker beschränkte Beugestrafe (Zensur), durch die dem von ihr Betroffenen alle oder manche Akte der Weihe- oder Leitungsgewalt untersagt werden oder die Ausübung aller oder einiger mit einem Kirchenamt verbundenen Rechte verboten wird (cc. 1333 f. CIC).
 
 4) Paläographie: im Unterschied zur Kontraktion Abkürzung eines Wortes durch die Anfangsbuchstaben, oft nur den ersten, z. B. C = Consul.
 
 5) Recht: Suspendierung, andere Bezeichnung für Dienstenthebung.

* * *

Sus|pen|si|on, die; -, -en [spätmhd. suspension < (spät)lat. suspensio = Unterbrechung, zu lat. suspendere, ↑suspendieren]: 1. das Suspendieren (1, 2). 2. (Chemie) feinste Verteilung sehr kleiner Teilchen eines festen Stoffes in einer Flüssigkeit, sodass sie darin schweben. 3. (Med.) (von Körperteilen) das Anheben, Aufhängen, Hochlagern.

Universal-Lexikon. 2012.