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Kapitalgewinne
Kapitalgewinne,
 
englisch Capital-Gains ['kæpɪtl 'geɪnz], Finanzwissenschaft: die Wertzuwächse von Vermögensobjekten. Realisierte Kapitalgewinne fallen beim Verkauf an (Veräußerungsgewinne), während nichtrealisierte Kapitalgewinne Buchgewinne im Sinne einer Differenz zwischen dem Gegenwartswert und dem Anschaffungspreis sind. Bei der finanzwissenschaftlichen Definition von Einkommen zählen realisierte und nichtrealisierte Kapitalgewinne zum Einkommen. In der steuerlichen Praxis werden aber regelmäßig allenfalls die realisierten Kapitalgewinne besteuert, teils im Rahmen der Einkommensteuer, teils mithilfe spezieller Steuern.
 
In Österreich werden Kapitalgewinne einkommensteuerlich ähnlich behandelt wie in Deutschland. - In der Schweiz bleiben private Kapitalgewinne in der direkten Bundessteuer steuerfrei. Die Kantone erheben spezielle Kapitalgewinnsteuern (Beteiligungsgewinnsteuer, Bodenwertzuwachssteuer).

Universal-Lexikon. 2012.