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ver|ta|gen [fɛɐ̯'ta:gn̩] <tr.; hat:auf einen späteren Zeitpunkt legen; aufschieben:
die Verhandlung wurde vertagt; <auch + sich> der Landtag hat sich vertagt (hat beschlossen, seine Tagung zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen).
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ver|ta|gen 〈V. tr.; hat〉
1. verschieben, aufschieben
2. 〈schweiz.〉 anberaumen
● die Feier wird auf den Ostermontag vertagt 〈schweiz.〉 angesetzt; eine Sitzung \vertagen auf einen späteren Zeitpunkt verschieben [Lehnübersetzung von frz. ajourner „vertagen“ <mhd. vertagen „einen Gerichtstag ansetzen, vor Gericht fordern; auf einen gewissen Tag bestimmen“]
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ver|ta|gen <sw. V.; hat [mhd. vertagen]:
1. auf einen späteren Tag verschieben; aufschieben:
eine Sitzung, Verhandlung v.;
die Entscheidung wurde [auf unbestimmte Zeit, auf später, bis auf Weiteres] vertagt.
2. <v. + sich> eine Sitzung o. Ä. ergebnislos abbrechen u. eine weitere Sitzung zu einem späteren Zeitpunkt ansetzen:
das Gericht vertagte sich [auf nächsten Freitag].
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ver|ta|gen <sw. V.; hat [mhd. vertagen]: 1. auf einen späteren Tag verschieben; aufschieben: eine Sitzung, Verhandlung v.; die Entscheidung wurde [auf nächsten Montag, bis auf weiteres] vertagt; Ehe und Mutterschaft, die vorher als der alleinige Lebenszweck der Frau galten, werden auf später vertagt (natur 8, 1994, 53); ein Luftangriff verhinderte die Vorführung, und sie wurde auf unbestimmte Zeit vertagt (Rothfels, Opposition 86). 2. <v. + sich> eine Sitzung o. Ä. ergebnislos abbrechen u. eine weitere Sitzung zu einem späteren Zeitpunkt ansetzen: das Gericht vertagte sich [auf nächsten Freitag]; Wir haben zwar noch zwei Versammlungen, bevor wir uns den Sommer über vertagen (Kemelman [Übers.], Freitag 26). ∙ 3. vor Gericht laden, zu einem Gerichtstag zitieren: da wollte er absolut den Berlichingen vertagt haben (Goethe, Götz I).
Universal-Lexikon. 2012.