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Finanzverfassung
Finạnzverfassung,
 
in der Finanzwissenschaft der Inbegriff aller grundlegenden rechtlichen Regelungen, die den Finanzausgleich (Ordnung der öffentlichen Aufgaben, Ausgaben und Einnahmen), das öffentliche Haushaltswesen (einschließlich Rechnungslegung und -prüfung), die Finanzverwaltung (einschließlich Vermögens- und Schuldenverwaltung) und die Finanzgerichtsbarkeit betreffen. Wesentliche Rechtsgrundlagen in Deutschland sind die Art. 91 a f. und 104 a ff. GG, das Finanzausgleichsgesetz, die Bundeshaushaltsordnung und das Haushaltsgrundsätzegesetz, das Gesetz über die Finanzverwaltung und die Finanzgerichtsordnung. - In der Rechtswissenschaft wird der Begriff Finanzverfassung häufig auf die verfassungsrechtlichen Regelungen (zuweilen unter Einbeziehung des Geldwesens) beschränkt.
 
In Österreich ist die Finanzverfassung im Finanz-Verfassungsgesetz vom 21. 1. 1948 sowie in den jeweils für mehrere Jahre beschlossenen Finanzausgleichsgesetzen geregelt, in der Schweiz in den Art. 28 ff. und 41bis ff. der Bundesverfassung.
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
 
Finanzausgleich · Finanzhoheit · Finanzverwaltung · öffentlicher Haushalt
 
Literatur:
 
K. Ulsenheimer: Unters. zum Begriff F. (1969);
 W. Henle: Finanzpolitik u. F. (1980);
 H. Weyhausen: Steuerverwaltung u. bundesstaatl. Verfassungsordnung (1982);
 P. Pernthaler: Österr. Finanzverfassung (Wien 1984).

Universal-Lexikon. 2012.