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Commercial Papers
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[kə'məːʃl 'peɪpə; englisch, eigentlich »Handelspapier«] das, -s/-s, Abkürzung CP [siː'piː ], Bezeichnung für unbesicherte, nicht börsennotierte Inhaberschuldverschreibungen mit Laufzeiten von wenigen Tagen bis zu zwei Jahren. CP werden von Unternehmen, zum Teil auch von staatlichen Stellen (z. B. Treuhandanstalt) im Rahmen größerer CP-Programme emittiert und v. a. von großen institutionellen Anlegern (Kapitalanlagegesellschaften, Versicherungsunternehmen) erworben. Unter Verzicht auf finanzielle Zwischenschaltung von Banken (Desintermediation) besteht somit eine direkte Schuldbeziehung zwischen Nichtbanken. Kreditinstitute werden nur abwicklungstechnisch einbezogen, indem sie die Auflegung und Unterbringung der CP organisieren. Im Gegensatz zu Euronotes besteht für den Fall, dass die Papiere am Markt nicht wie vorgesehen abgesetzt werden können, keine Verpflichtung der Banken, die CP zu übernehmen oder ersatzweise Kredit zu gewähren. Das Platzierungsrisiko trägt also der Emittent. Bei Mindestprogrammgrößen von 100 Mio. DM werden die CP in der Regel mit einer Stückelung von 500 000 DM aufgelegt. Die Verzinsung erfolgt auf Diskontbasis und orientiert sich an den Geldmarktsätzen der entsprechenden Laufzeit. Die zu den Geldmarktpapieren zählenden CP sind für die Emittenten ein flexibles, individuell gestaltbares Finanzierungsinstrument mit im Vergleich zu Bankkrediten günstigen Konditionen, für die Käufer eine ertragreiche kurz- bis mittelfristige Anlagemöglichkeit mit geringem Risiko (die Emittenten müssen eine hohe Bonität aufweisen). In Deutschland hat sich ein CP-Markt erst nach Abschaffung der staatlichen Emissionsgenehmigungen (§§ 795 und 808 a BGB) und der Börsenumsatzsteuer per 1. 1. 1991 entwickelt.

Universal-Lexikon. 2012.