Bodenertrag; Kreditwürdigkeit; Solvenz; Zahlungspotenzial; kaufmännische Solidität; Zahlungsfähigkeit; Liquidität
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Bo|ni|tät 〈f. 20〉
1. 〈Kaufmannsspr.〉
1.1 Zahlungsfähigkeit, Sicherheit
1.2 kaufmännischer Ruf
2. 〈Forstw.〉 Bodengüte
[<lat. bonitas „gute Beschaffenheit einer Sache, Güte“]
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Bo|ni|tät, die; -, -en [lat. bonitas] (Wirtsch.):
[einwandfreier] Ruf einer Person od. Firma im Hinblick auf ihre Zahlungsfähigkeit od. Kreditwürdigkeit.
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Bonität
[lateinisch bonitas »Vortrefflichkeit«],
2) Bankwesen: Güte eines Schuldners, d. h. seine Fähigkeit, aufgenommene Kredite einschließlich der Zinsen vereinbarungsgemäß zurückzahlen zu können. Je höher die Bonität eines Schuldners eingeschätzt wird, desto eher kann er mit Zinszugeständnissen rechnen. Bonitätsrisiken werden durch Bürgschaften, Grundschulden u. a. Risikoäquivalente (z. B. Risikoprämien und -versicherungen) abgesichert.
Um die Bonität zu beurteilen (Bonitätsprüfung), verwenden die Banken unterschiedliche Verfahren, die v. a. darauf abgestellt sind, die in der Zukunft erzielbaren Finanzüberschüsse des Schuldners zu ermitteln (Kreditwürdigkeit). In angelsächsischen Ländern werden u. a. von Fachzeitschriften Bonitätsklassifizierungen größerer Schuldner veröffentlicht (Rating).
3) Land- und Forstwirtschaft: die Güte oder der Wert des Bodens, in der Fischereiwirtschaft des Wassers. Die Abschätzung und Einstufung von Böden (Ertragsklassen, Bodenschätzung) oder Waren (z. B. Tabak) wird als Bonitierung bezeichnet. - Boniturschlüssel (Punktierschema) ist das Bewertungsschema für Zuchttiere oder tierische Produkte, z. B. Wolle.
Die Bodengüte ist in der Volkswirtschaftslehre ein Erklärungsansatz für das auf dem Besitz von Grund und Boden beruhende Einkommen (Bonitätsrente). (Grundrente)
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Bo|ni|tät, die; -, -en [lat. bonitas]: 1. <o. Pl.> (Kaufmannsspr.) [einwandfreier] Ruf einer Person od. Firma im Hinblick auf ihre Zahlungsfähigkeit: Während ein Bankkunde bei entsprechender B. sein Konto längere Zeit überziehen kann (Tages Anzeiger 28. 7. 84, 7); Händler, die wegen ihrer angekränkelten B. ... längst nicht mehr beliefert werden (profil 17, 1979, 42). 2. (Forstw., Landw.) Güte, Wert eines Bodens.
Universal-Lexikon. 2012.