Kịr|chen|amt, das:
1. Stellung, Amt innerhalb der kirchlichen Hierarchie:
ein K. innehaben.
2. Amt zur Durchführung bestimmter kirchlicher Aufgaben.
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Kirchen|amt,
in der katholischen Kirche ein auf Dauer eingerichteter kirchlicher Dienst mit bestimmten Aufgaben, der nach Maßgabe des kirchlichen Rechts von der zuständigen Autorität übertragen wird. Kirchliche Grundämter bedürfen neben der rechtlichen Einrichtung auch einer konkreten Errichtung (z. B. Pfarramt). Sie werden in der Regel auf Lebenszeit übertragen.
In den evangelischen Kirchen ist Kirchenamt im ursprünglichen Kirchenverständnis der Reformation das »geistliche Amt« der Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung, das ungeachtet des allgemeinen Priestertums aller Gläubigen in besonderer Weise durch Pfarrer, Presbyter, Diakone und Lehrer getragen wird; im weiteren Sinn gelten als Inhaber kirchlicher Ämter alle, die von der Gemeinde für bestimmte Tätigkeiten im Rahmen der der Kirche insgesamt obliegenden Aufgaben beauftragt werden.
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Kịr|chen|amt, das: 1. Stellung, Amt innerhalb der kirchlichen Hierarchie: ein K. innehaben. 2. Amt zur Durchführung bestimmter kirchlicher Aufgaben.
Universal-Lexikon. 2012.