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abfertigen
von sich weisen; abblitzen lassen (umgangssprachlich); wegweisen; eine Abfuhr erteilen; ausschlagen; zurückweisen; ablehnen; zurückschlagen; abweisen; zurücktreiben; in die Wüste schicken (umgangssprachlich); verschmähen; eine Absage erteilen; die kalte Schulter zeigen (umgangssprachlich); zurückstoßen; einen Korb geben (umgangssprachlich); redigieren; bearbeiten; fertig machen

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ab|fer|ti|gen ['apfɛrtɪgn̩], fertigte ab, abgefertigt <tr.; hat:
1. bewirken, dass jmd., etwas nach den entsprechenden Formalitäten usw. weitergeleitet, -befördert werden kann, dass man weitergehen, weiterfahren kann:
Reisende [am Gepäckschalter], Pakete, Waren abfertigen.
Syn.: bedienen, durchschleusen (ugs.), kontrollieren.
2. (ugs.) sich mit jmdm. und dessen Anliegen in wenig freundlicher, wenig verbindlicher Weise beschäftigen und die Angelegenheit auch auf diese Weise erledigen:
einen Bettler kurz, schroff abfertigen; in dem Laden wurden wir regelrecht abgefertigt.
Syn.: abtun, abweisen.

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ạb||fer|ti|gen 〈V. tr.; hat
1. etwas \abfertigen zum Versand, zur Verschickung fertig machen (Fracht, Gepäck)
2. jmdn. \abfertigen (am Schalter) bedienen (Kunden, Fluggäste, Bahnreisende)
● ein Fahrzeug, Flugzeug, Schiff \abfertigen zur Abfahrt, zum Abflug vorbereiten; Gepäck, Pakete, Sendungen \abfertigen 〈Post; Flughafenzum Versand, Weitertransport annehmen; Kundschaft \abfertigen (weniger zuvorkommend) bedienen ● jmdn. kühl \abfertigen jmdn. unpersönlich, unhöflich behandeln; jmdn. kurz \abfertigen jmdn. kurz, unhöflich behandeln ● jmdn. mit Geld \abfertigen jmdn. nur materiell entschädigen

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ạb|fer|ti|gen <sw. V.; hat:
1. zur Beförderung, zum Versand, zur Fahrt fertig machen:
Briefe, Pakete a.
2. jmdn. bedienen:
die Kunden der Reihe nach a.;
die Reisenden [am Schalter] a. (ihre Formalitäten erledigen).
3. (ugs.) jmdn., der ein Anliegen hat, unfreundlich behandeln:
jmdn. kurz, schroff, an der Tür a.;
er wollte mich mit 20 Euro a. (abspeisen).
4. (Sport) überlegen schlagen:
die Gastmannschaft wurde klar 6 : 1 abgefertigt.
5. (österr.) abfinden:
bei seinem Ausscheiden hat man ihn abgefertigt.

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ạb|fer|ti|gen <sw. V.; hat: 1. zur Beförderung, zum Versand, zur Fahrt fertig machen: Briefe, Pakete a.; Jährlich werden von ihnen etwa 15 000 Schiffe abgefertigt (Hamburger Abendblatt 22. 5. 85, 31). 2. jmdn. bedienen: die Kunden der Reihe nach a.; Der Oberkellner Anton war gerade dabei, die letzten Gäste abzufertigen (Kirst, 08/15, 349); die Reisenden [am Schalter] a. (ihre Formalitäten erledigen). 3. (ugs.) jmdn., der ein Anliegen hat, unfreundlich behandeln: jmdn. kurz, schroff, an der Tür a.; Wer es ... wagt, auf die unbequeme Wahrheit hinzuweisen, wird barsch abgefertigt (Woche 14. 3. 97, 17); Ein Jüngling verliebte sich ..., ein zweiter folgte. Unwirsch fertigte sie beide ab (wies sie ab; A. Kolb, Daphne 133); er wollte mich mit 20 Mark a. (abspeisen). 4. (Sport) überlegen schlagen: die Gastmannschaft wurde klar 6 : 1 abgefertigt. 5. (österr.) abfinden: bei seinem Ausscheiden hat man ihn abgefertigt.

Universal-Lexikon. 2012.