von sich weisen; abblitzen lassen (umgangssprachlich); abfertigen (umgangssprachlich); wegweisen; eine Abfuhr erteilen; ausschlagen; zurückweisen; ablehnen; zurückschlagen; zurücktreiben; in die Wüste schicken (umgangssprachlich); verschmähen; eine Absage erteilen; die kalte Schulter zeigen (umgangssprachlich); zurückstoßen; einen Korb geben (umgangssprachlich); verweigern; verwehren; versagen; abschlagen; es nicht über sich bringen (umgangssprachlich); abschmettern; es nicht übers Herz bringen (umgangssprachlich)
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ab|wei|sen ['apvai̮zn̩], wies ab, abgewiesen <tr.; hat:a) nicht zu sich lassen, nicht vorlassen; zurückweisen:
einen Bettler abweisen.
Syn.: abblitzen lassen (ugs.), abfahren lassen, ↑ abfertigen (ugs.), ↑ abwehren, ↑ abwimmeln (ugs.), ↑ fernhalten.
b) ablehnen:
jmds. Angebot, einen Antrag abweisen.
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ạb||wei|sen 〈V. tr. 277〉 ablehnen, zurückweisen ● ein Anerbieten \abweisen; einen Angriff \abweisen zurückschlagen; eine Klage \abweisen; einen Liebhaber \abweisen; einen Wechsel \abweisen nicht akzeptieren ● sich nicht \abweisen lassen ● jmdn. barsch, höflich, kurz, schroff \abweisen
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ạb|wei|sen <st. V.; hat:
a) nicht zu sich lassen, nicht vorlassen; von sich weisen, zurückweisen:
einen Bettler, die Besucher, Neugierigen a.;
jmdn. abweisend behandeln;
b) ablehnen:
jmds. Angebot, einen Antrag, eine Klage a.;
c) zurückschlagen, abwehren:
die Angreifer, einen Angriff a.
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ạb|wei|sen <st. V.; hat: a) nicht zu sich lassen, nicht vorlassen; von sich weisen, zurückweisen: einen Bettler, die Besucher, Neugierige a.; jmdn. abweisend behandeln; b) ablehnen: jmds. Angebot, einen Antrag, eine Klage a.; c) zurückschlagen, abwehren: die Angreifer, einen Angriff a.
Universal-Lexikon. 2012.