Akademik

abspeisen
vertrösten; hinhalten (auf); trösten (mit)

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ab|spei|sen ['apʃpai̮zn̩], speiste ab, abgespeist <tr.; hat:
mit weniger als erhofft oder erwartet abfertigen; kurz abweisen:
jmdn. mit allgemeinen Redensarten abspeisen.
Syn.: vertrösten.

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ạb||spei|sen 〈V. tr.; hat
1. mit Speise, Nahrung versorgen
2. jmdn. mit etwas \abspeisen jmdm. etwas weniger Gutes, als er erwartet hat, geben od. sagen
● damit lasse ich mich nicht \abspeisen damit gebe ich mich nicht zufrieden; jmdn. mit Redensarten \abspeisen

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ạb|spei|sen <sw. V.; schweiz. auch st. V.; hat:
a) (in liebloser Weise) mit einer Mahlzeit versorgen, beköstigen:
die Kinder werden in der Küche abgespeist;
b) (ugs.) mit weniger, als erhofft od. erwartet, abfertigen:
jmdn. mit Redensarten, mit Vertröstungen a.;
ich lasse mich nicht mehr mit Versprechungen a.

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ạb|spei|sen <sw. V.; schweiz. auch st. V.; hat: 1. a) (in liebloser Weise) mit einer Mahlzeit versorgen, beköstigen: die Kinder werden in der Küche abgespeist; b) (ugs.) mit weniger, als erhofft od. erwartet, abfertigen: jmdn. mit Redensarten, mit Vertröstungen a.; dass sich die Schwarzen nicht mehr mit Verzögerungsmanövern a. lassen (NZZ 21. 12. 86, 1). 2. (selten) fertig, zu Ende speisen: Kaum hatte er abgespeist, so kehrte auch Joachim zurück (Th. Mann, Zauberberg 266).

Universal-Lexikon. 2012.