offene Stellen,
die in der Arbeitsmarktstatistik ausgewiesenen und der Vermittlungstätigkeit der Bundesanstalt für Arbeit zugrunde liegenden Angebote von zu besetzenden Arbeitsplätzen. Die Zahl der offenen Stellen gibt Aufschluss über die Nachfrage nach Arbeitskräften und bietet in ihrer Veränderung und in ihrem Verhältnis zur Zahl der Arbeitslosen einen Indikator zur Beurteilung der Konjunkturentwicklung. Der Aussagewert der statistisch ausgewiesenen offenen Stellen ist jedoch begrenzt, da die Arbeitgeber nicht zur Meldung von offenen Stellen an die Arbeitsämter verpflichtet sind.
Universal-Lexikon. 2012.