Akademik

Gutschein
Coupon; Kupon; Wertschein; Voucher; Wertmarke

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Gut|schein ['gu:tʃai̮n], der; -[e]s, -e:
Schein, der den Anspruch auf eine Ware oder einen Betrag [für den man etwas kaufen kann] bestätigt:
ich habe alle Gutscheine für freien Eintritt eingelöst: ein Gutschein im Wert von 50 Euro.
Zus.: Geschenkgutschein, Warengutschein.

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Gut|schein 〈m. 1Dokument, das einen Anspruch auf Geld od. Ware bescheinigt, Bon ● einen \Gutschein einlösen

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Gut|schein , der:
Schein, der den Anspruch auf eine bestimmte Sache, auf Waren mit einem bestimmten Gegenwert bestätigt:
ein G. auf/für eine Warenprobe;
-e ausgeben;
jmdm. [zu Weihnachten] einen G. [im Wert von 100 Euro] schenken;
einen G. einlösen.

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Gutschein,
 
eine Urkunde, aus der sich ergibt, dass der Aussteller dem Inhaber oder dem in der Urkunde Genannten zu einer Leistung verpflichtet ist. Es kann sich dann um eine Inhaberkarte (§ 807 BGB) oder um einen Schuldschein handeln.
 
Gutscheine spielen v. a. in der Werbung eine Rolle. Gegen deren Einsendung oder Überbringung werden Information, Warenproben, Geschenkartikel oder Geldbeträge angeboten. Nach dem Rabattgesetz darf der mit dem Gutschein verbundene Barrabatt nicht mehr als 3 % betragen, nach der Zugabeverordnung dürfen angebotene Geschenkartikel nur von geringem Wert sein.
 

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Gut|schein, der: Schein, der den Anspruch auf eine Ware od. einen Betrag [für den man etw. kaufen kann] bestätigt: ein G. auf/für eine Warenprobe, eine Tageszeitung, einen Kalender; -e ausgeben; jmdm. [zu Weihnachten] einen G. [im Wert von 100 DM] schenken.

Universal-Lexikon. 2012.