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Reugeld
Reu|geld 〈n. 12
1. Zahlung, die einem Vertragspartner ermöglicht, vom Vertrag zurückzutreten
2. Zahlung eines Pferdebesitzers, wenn er ein zum Rennen angemeldetes Pferd nicht laufen lässt

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Reu|geld, das:
1. (Rechtsspr., Wirtsch.) Geldsumme, die vereinbarungsgemäß beim Rücktritt von einem Vertrag zu zahlen ist.
2. (Rennsport) Geldbuße, die der Eigentümer zu zahlen hat, wenn er sein zu einem Rennen gemeldetes Pferd nicht teilnehmen lässt.

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Reugeld,
 
1) Börsenwesen: Prämiengeschäft.
 
 2) Privatrecht: Geldsumme, von deren Zahlung die Vertragsparteien das Recht zum Rücktritt abhängig machen. Ein ohne die Zahlung des Reugelds erklärter Rücktritt ist aber dann wirksam, wenn der andere Vertragsteil die Erklärung nicht unverzüglich zurückweist (§ 359 BGB). Draufgabe.
 

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Reu|geld, das: 1. (Rechtsspr., Wirtsch.) Geldsumme, die vereinbarungsgemäß beim Rücktritt von einem Vertrag zu zahlen ist. 2. (Rennsport) Geldbuße, die der Eigentümer zu zahlen hat, wenn er sein zu einem Rennen gemeldetes Pferd nicht teilnehmen lässt.

Universal-Lexikon. 2012.