Wịrt|schafts|uni|on, die:
enge Wirtschaftsgemeinschaft.
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Wirtschafts|union,
Form der wirtschaftlichen Integration von Staaten, die durch Freiheit des zwischenstaatlichen Warenverkehrs (Freihandelszone, Zollunion), Freiheit des zwischenstaatlichen Geld- und Kapitalverkehrs, Niederlassungsfreiheit und freie Wahl von Wohnung und Arbeitsplatz (gemeinsamer Markt) sowie durch eine weitgehende Harmonisierung der nationalen Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten gekennzeichnet ist. Zu den zu koordinierenden wirtschaftspolitischen Bereichen zählen neben einer gemeinsamen Wettbewerbs-, Steuer- und Abgabenpolitik eine koordinierte Konjunktur- und Wachstumspolitik, eine gemeinsame Struktur- und Regionalpolitik, eine gemeinsame Verbraucher-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Die Wirtschaftsunion ist verbunden mit der Schaffung entsprechender supranationaler Institutionen mit eigenen Kompetenzen, sodass nationales Recht zunehmend durch supranationales Recht abgelöst wird.
Durch die Wirtschaftsunion wird ein einheitlicher Binnenmarkt geschaffen. Wird dieser verknüpft mit einem einheitlichen Währungssystem (Währungsunion), spricht man von einer Wirtschafts- und Währungsunion (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion). Diese ist die engste Form der wirtschaftlichen Integration selbstständiger Staaten: Die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten verschmelzen zu einem einheitlichen Wirtschaftsgebiet; die nationalen Währungen werden zugunsten einer einheitlichen Währung aufgegeben. Inwieweit der wirtschaftlicher eine politische Union folgt, bleibt offen. - Beispiel für eine Wirtschaftsunion ist die belgisch-luxemburgische Wirtschaftsunion (Benelux), Beispiel für eine Wirtschafts-, Währungs- und politische Union die Vereinigung beider deutscher Staaten durch den Staatsvertrag über eine Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom 18. 5. 1990 in Verbindung mit dem Einigungsvertrag vom 31. 8. 1990.
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Wịrt|schafts|uni|on, die: enge Wirtschaftsgemeinschaft.
Universal-Lexikon. 2012.