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Nuklearkriminalität
Nu|k|le|ar|kri|mi|na|li|tät, die; -:
Gesamtheit der kriminellen Handlungen, die mit nuklearen Stoffen in Zusammenhang stehen.

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Nuklearkriminalität,
 
in der politischen Diskussion oft gebrauchte Bezeichnung für den illegalen Handel (Schmuggel, umgangssprachlich auch Atomschmuggel) mit kernwaffenfähigem Material, u. a. mit angereichertem Uran, Plutonium, Cäsium. Seit Anfang der 90er-Jahre wurde solches Material an mehreren Orten in Europa (z. B. in Frankfurt am Main, München, Prag, Odessa) von den Behörden sichergestellt. Mit dem Zusammenbruch v. a. der Sowjetunion und dem Niedergang der staatlichen Autorität in den Staaten der GUS verschlechterten sich besonders dort die Bedingungen für die Kontrolle der zivilen und militärischen Nutzung der Kernenergie. Dadurch, so schätzen Sicherheitsbehörden die Lage ein, erhöht sich die Gefahr der Weiterverbreitung von Nuklearmaterial an Staaten, die sich Kernwaffenbestände aufbauen möchten, oder an terroristischen Organisationen, die mithilfe von Kernwaffen erpresserische Aktionen durchführen wollen.

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Nu|kle|ar|kri|mi|na|li|tät, die; -: Gesamtheit der kriminellen Handlungen, die mit nuklearen Stoffen in Zusammenhang stehen: BKA-Chef ... warnt vor der Gefahr der N. (MM 27. 5. 94, 4).

Universal-Lexikon. 2012.