Kriegs|be|richt|er|stat|tung, die:
Berichterstattung über Kriegsereignisse.
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Kriegsbericht|erstattung,
die Berichterstattung über kriegerische Ereignisse in Presse, Film, Hörfunk und Fernsehen. Die amtliche Kriegsberichterstattung geschieht durch offizielle Verlautbarungen der militärischen Führung, so z. B. in Deutschland im Ersten Weltkrieg durch den täglichen Heeresbericht, im Zweiten Weltkrieg durch den täglichen Wehrmachtsbericht und ergänzende Sondermeldungen des OKW. Art und Umfang der nichtamtlichen Kriegsberichterstattung hängen von der publizistischen Praxis, vom jeweiligen Medium und von den politischen und militärischen Umständen in den Krieg führenden Ländern ab. Die publizistischen Freiheiten werden durch ausnahmerechtliche, besonders kriegsrechtliche Bestimmungen über die Bewegungsfreiheit der Kriegsberichterstatter und über die Zensur ihrer Arbeiten eingeschränkt. Besondere Formen der Kriegführung (Guerilla-, Befreiungs-, Bürgerkriege) mit diffusen politischen und militärischen Fronten verwischen auch die Positionen der Kriegsberichterstattung bei Kriegsgegnern, ihren jeweiligen Verbündeten und den Neutralen. Die nichtamtliche Kriegsberichterstattung im Hörfunk seit dem Zweiten Weltkrieg, im Fernsehen seit dem Vietnamkrieg hat die politische Bewertung und die militärischen Operationen der Kriege beeinflusst. Die amtliche Kriegsberichterstattung wurde zur eigenständigen publizistischen Kriegführung (psychologische Kriegführung) durch den Aufbau besonderer Militärverwaltungen und Truppenteile.
E. Murawski: Der dt. Wehrmachtbericht 1939-1945 (1962);
R. Batscha: Foreign affairs news and the broadcast journalist (ebd. 1975);
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Kriegs|be|richt|er|stat|tung, die: Berichterstattung über Kriegsereignisse.
Universal-Lexikon. 2012.