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Kamaldulenser
Ka|mal|du|lẹn|ser, der; -s, - [nach dem Kloster Camaldoli bei Arezzo (Italien)]:
Angehöriger eines auf der Grundlage der Benediktinerregel Gemeinschafts- u. Einsiedlerleben verbindenden katholischen Ordens.

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Kamaldulẹnser,
 
Camaldulẹnser, aus der kirchlichen Reformbewegung des 11. Jahrhunderts entstandener Orden, der auf der Grundlage der Benediktinerregel Gemeinschafts- und Einsiedlerleben miteinander verbindet. Innerhalb der von Außenmauern umgebenen Klosteranlagen der Kamaldulenser befinden sich die voneinander getrennten kleinen Wohnhäuser (Einsiedeleien) der Mönche und Schwestern und die Gemeinschaftsanlagen (Kirche, Kapitelsaal, Bibliothek u. a.). Der Orden geht zurück auf die von Romuald in Camaldoli (Toskana) zwischen 1023 und 1026 errichtete Einsiedelei, die in den folgenden Jahrzehnten zum Stammkloster einer neuen Kongregation wurde. Die Niederschrift der schon 1072 vom Papst bestätigten Ordensregel erfolgte 1084/85 durch den Prior Rudolf von Camaldoli (✝ 1089). Ein weiblicher Zweig, die Kamaldulenserinnen (eigentlich: Kamaldulenser-Koinobitinnen), wurde 1085 gegründet. Die Kamaldulenser breiteten sich über Italien, Spanien, Frankreich und Deutschland aus und wirkten bei der Christianisierung Polens und Ungarns mit. Gemäß der Betonung der koinobitischen oder eremitischen Lebensform bildeten die Kamaldulenser in ihrer Geschichte mehrere Kongregationen aus. Heute bestehen zwei Kongregationen innerhalb des männlichen Zweiges: die Kamaldulenser von Camaldoli und die Kongregation der Kamaldulenser-Eremiten von Monte Corona (bei Perugia). Die wenigen weiblichen Klöster bilden keine Kongregation. - Bedeutende Kamaldulenser waren Bruno von Querfurt, Gratian und Papst Gregor XVI.
 
Literatur:
 
A. Pagnani: Storia dei benedettini, camaldolesi, cenobiti, eremiti, monache ed oblati (Sassoferrato 1949);
 W. Kurze: Zur Gesch. Camaldolis im Zeitalter der Reform, in: Il monachesimo e la riforma ecclesiastica 1049-1122 (Mailand 1971).

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Ka|mal|du|lẹn|ser, der; -s, - [nach dem Kloster Camaldoli bei Arezzo (Italien)]: Angehöriger eines auf der Grundlage der Benediktinerregel Gemeinschafts- u. Einsiedlerleben verbindenden katholischen Ordens.

Universal-Lexikon. 2012.