Akademik

zwingen
forcieren; verdonnern (umgangssprachlich); in die Pflicht nehmen; verpflichten; bestimmen; einfordern; erzwingen; jemanden zu etwas bringen; nötigen; vorschreiben

* * *

zwin|gen ['ts̮vɪŋən], zwang, gezwungen <tr.; hat:
durch Drohung, Zwang veranlassen, etwas Bestimmtes zu tun:
jmdn. zu einem Geständnis zwingen; wenn du keinen Hunger hast, dann musst du dich eben zum Essen zwingen; sich zu nichts zwingen lassen; es lagen zwingende (schwerwiegende, wichtige) Gründe vor; der Schluss ist nicht zwingend.
Syn.: sich aufraffen, sich aufrappeln (ugs.), nötigen, sich überwinden.
Zus.: aufzwingen.

* * *

zwịn|gen 〈V. 288; hat
I 〈V. tr.〉
1. jmdn. \zwingen jmdn. mit Gewalt od. Drohung dazu bringen, etwas zu tun
2. 〈regional〉 etwas \zwingen leisten können, fertigbringen, bewältigen, essen können
● er wird es schon \zwingen 〈regional〉; ich muss mich dazu \zwingen, freundlich zu ihr zu sein ● ich zwinge den Kloß nicht mehr 〈regional〉 ● jmdn. auf die Knie, in die Knie \zwingen; sein Mut zwingt (mich) zur Bewunderung; man kann niemanden zu seinem Glück \zwingen 〈umg.〉 jeder muss selbst wissen u. tun, was ihn glücklich macht; jmdn. zum Nachgeben, zum Gehorsam, zum Sprechen \zwingen; ich kann ihn nicht dazu \zwingen; besondere Umstände \zwingen mich dazu, das Haus zu verkaufen ● es bestehen \zwingende Gründe zu dieser Maßnahme; \zwingende Notwendigkeit; diese Begründung ist nicht \zwingend nicht überzeugend, nicht einleuchtend; ich sehe mich leider gezwungen, Ihnen zu sagen, dass ... ich muss Ihnen leider sagen; ich bin gezwungen, ihn einzuladen ich muss ihn einladen; etwas nur gezwungen tun nicht freiwillig; →a. gezwungen
II 〈V. refl.〉 sich \zwingen sich zu etwas überwinden ● du musst dich \zwingen; ich kann mich einfach nicht dazu \zwingen, ihm wieder Hallo zu sagen; er zwang sich zur Ruhe
[<mhd. twingen <ahd. dwingan <germ.*wengan „drängen, drücken, unterdrücken“]

* * *

zwịn|gen <st. V.; hat [mhd. zwingen, twingen, dwingen, ahd. twingen, dwingan, eigtl. = zusammendrücken, -pressen, einengen]:
1.
a) durch Drohung, Anwendung von Gewalt o. Ä. dazu veranlassen, etw. zu tun; zu etw. bringen; nötigen:
jmdn. z., etw. zu tun;
jmdn. zu einem Geständnis, zum Rücktritt z.;
das Flugzeug wurde zum Landen gezwungen;
du musst nicht gehen, es zwingt dich niemand;
b) <z. + sich> sich mit großer Selbstüberwindung dazu bringen, etw. zu tun; sich sehr zu etw. überwinden:
du musst dich z., etwas mehr zu essen;
er zwang sich zu einem Lächeln, zur Ruhe.
2. ein bestimmtes Verhalten, Handeln notwendig, unbedingt erforderlich machen, notwendigerweise herbeiführen:
die Situation zwang uns, rasch zu handeln, zwang uns zur Eile;
wir sind gezwungen, das Geschäft aufzugeben;
wir sehen uns gezwungen, gerichtlich vorzugehen;
ich sehe mich zu diesen Maßnahmen gezwungen.
3. (geh.) mit Gewalt veranlassen, an einen bestimmten Ort zu gehen; gewaltsam bewirken, sich an eine bestimmte Stelle, in eine bestimmte Lage zu begeben:
er zwang den Gefesselten auf einen Stuhl, zu Boden;
sie zwangen die Gefangenen in einen engen Raum.
4. (landsch.) bewältigen, meistern (a), schaffen (4 a).

* * *

zwịn|gen <st. V.; hat [mhd. zwingen, twingen, dwingen, ahd. twingen, dwingan, eigtl. = zusammendrücken, -pressen, einengen]: 1. a) durch Drohung, Anwendung von Gewalt o. Ä. dazu veranlassen, etw. zu tun; zu etw. bringen; nötigen: jmdn. z., etw. zu tun, etw. zu unterlassen; jmdn. zu einem Geständnis, zum Sprechen, zum Rücktritt, zur Umkehr z.; Sie proklamieren hier das Recht der Parteispitze, alle zum Gehorsam zu z. (Mehnert, Sowjetmensch 236); Der Liebhaber meiner Mutter hat mich zur Liebe gezwungen (Zinn, Sohn 28); das Flugzeug wurde zum Landen gezwungen; du musst nicht gehen, es zwingt dich niemand; Du kannst es doch nicht z.! (erzwingen; Plenzdorf, Leiden 127); b) <z. + sich> sich mit großer Selbstüberwindung dazu bringen, etw. zu tun; sich sehr zu etw. überwinden: du musst dich z., etwas mehr zu essen; das sah Klaus Heinrich, als er sich zwang, die Augen aufzuschlagen (Th. Mann, Hoheit 47); er zwang sich zum Arbeiten, zu einem Lächeln, zur Ruhe; Wir sprachen auch ein paar Worte, und ich hatte das Gefühl, als zwänge Frau Andernoth sich fortwährend (Gaiser, Schlußball 181/182). 2. ein bestimmtes Verhalten, Handeln notwendig, unbedingt erforderlich machen, notwendigerweise herbeiführen: die Situation zwang uns, rasch zu handeln, zwang uns zur Eile; die Wirklichkeit, die uns ständig zu Entscheidungen zwingt (Dönhoff, Ära 8); wir sind gezwungen, das Geschäft aufzugeben; wir sehen uns gezwungen, gerichtlich vorzugehen; ich sehe mich zu diesen Maßnahmen gezwungen; <häufig im 1. Part.:> diese Gründe sind nicht, sind durchaus zwingend (sehr überzeugend, stichhaltig); es besteht dazu eine zwingende (unbedingte, unerlässliche) Notwendigkeit; Dabei ist die Sollvorschrift ... für den Regelfall als zwingende (unabdingbare) Vorschrift anzusehen (NJW 19, 1984, 1139); eine Aussage von zwingender (unwiderlegbarer, schlagender, stringenter) Logik. 3. (geh.) mit Gewalt veranlassen, an einen bestimmten Ort zu gehen; gewaltsam bewirken, sich an eine bestimmte Stelle, in eine bestimmte Lage zu begeben: er zwang den Gefesselten auf einen Stuhl, zu Boden; sie zwangen die Gefangenen in einen engen Raum; Tagsüber streifte er die Küste entlang, bis die Hitze ihn in den Schatten der Felswände zwang (Ransmayr, Welt 202); Kaum haben die Beamten die beiden Rebellen ... erkannt, stürzen sie sich mit Brachialgewalt auf sie und zwingen sie in den Polizeigriff (Reitz, Zweite Heimat 858); Ü in seinen Dienst z.; ... einen einfachen Mann, der in die Partei gezwungen wurde (Bienek, Erde 320); dann hat ihre Mutter sie doch durchs Gymnasium gezwungen (Frischmuth, Herrin 90). 4. (landsch.) bewältigen, ↑meistern (a), ↑schaffen (4 a): er wird diese Arbeit schon z.; was die Kumpels zwingen, das zwing' ich doch auch (Marchwitza, Kumiaks 22).

Universal-Lexikon. 2012.