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nö|ti|gen ['nø:tɪgn̩] <tr.; hat:a) jmdn. mit Worten heftig bedrängen, einladen, auffordern, etwas Bestimmtes zu tun:
jmdn. zum Bleiben nötigen; sie nötigte uns ins Haus.
Zus.: abnötigen, aufnötigen.
b) jmdn. gegen dessen Willen, unter Androhung oder Anwendung von Gewalt zu etwas zwingen:
die Gangster nötigten den Kassierer, das Geld herauszugeben.
Syn.: unter Druck setzen.
c) (von einem Sachverhalt, Umstand o. Ä.) jmdn. zu einem bestimmten Verhalten, Tun zwingen:
der Wetterumschlag nötigte die Bergsteiger zum Umkehren; sich zu etwas genötigt sehen.
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nö|ti|gen 〈V. tr.; hat〉
1. jmdn. zu etwas \nötigen zwingend, mit Gewalt od. Drohung dazu bringen, etwas zu tun od. zu dulden
2. auffordern, dringend bitten, zuzulangen, sich zu nehmen (bei Tisch)
3. sich \nötigen lassen sich (mehrmals) bitten lassen zuzugreifen
● sich genötigt sehen, etwas zu tun sich gezwungen, sich veranlasst sehen [→ nötig]
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nö|ti|gen <sw. V.; hat [mhd. nōtigen, ahd. nōtigōn]:
er nötigte ihn, das Papier zu unterschreiben.
2. (von einem Sachverhalt, Umstand o. Ä.) jmdn. zu einem bestimmten Verhalten, Tun o. Ä. zwingen:
die Umstände nötigen mich zu dieser Maßnahme;
[durch etw.] zu etw. genötigt sein;
sich zu etw. genötigt sehen.
3.
a) durch eindringliches Zureden, Auffordern, Ermuntern zu etw. [zu] veranlassen [suchen]:
er nötigte uns zum Bleiben;
sie nötigte den Besucher, Platz zu nehmen, einzutreten;
(landsch.:) genötigt wird bei uns nicht (jeder möge sich unaufgefordert von dem Aufgetischten nehmen);
lass dich nicht [lange] n.!;
b) jmdn. durch Zureden [zu] veranlassen [suchen], sich an einen bestimmten Ort zu begeben:
er nötigte uns in die Bar, ins Wohnzimmer.
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nö|ti|gen <sw. V.; hat [mhd. nōtigen, ahd. nōtigōn]: 1. jmdn. gegen seinen Willen (mithilfe von Gewalt, Drohung o. Ä.) zu etw. veranlassen; zwingen: er nötigte ihn, das Papier zu unterschreiben; Als Amphiaros ... von seinem verräterischen Weib Eriphyle wider eigenes seherisches Wissen zum Kriegszug der Sieben gegen Theben genötigt wurde (Stern, Mann 162). 2. (von einem Sachverhalt, Umstand o. Ä.) jmdn. zu einem bestimmten Verhalten, Tun o. Ä. zwingen: die Umstände nötigen mich zu dieser Maßnahme; eine plötzliche Erkrankung nötigte sie, den Termin abzusagen; Ein Motorschaden nötigte mich, mir den Tag in der Stadt zu vertreiben (Fest, Im Gegenlicht 65); [durch etw.] zu etw. genötigt sein; sich zu etw. genötigt sehen. 3. a) durch eindringliches Zureden, Auffordern, Ermuntern zu etw. [zu] veranlassen [suchen]: er nötigte uns zum Bleiben, Essen, Sitzen, zu einem weiteren Glas Wein; seit dem letzten Feuerwehrball, zu dem der Bürgermeister sie genötigt hatte (Frischmuth, Herrin 34); die Band wurde zu mehreren Zugaben genötigt; sie nötigte den Besucher, Platz zu nehmen, abzulegen, einzutreten; (landsch.:) genötigt wird bei uns nicht (jeder möge sich unaufgefordert von dem Aufgetischten nehmen); lass dich nicht [lange] n.!; b) jmdn. durch Zureden [zu] veranlassen [suchen], sich an einen bestimmten Ort zu begeben: er nötigte uns in die Bar, ins Wohnzimmer.
Universal-Lexikon. 2012.