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Ha|bi|tus 〈m.; -; unz.〉
1. äußere Erscheinung
2. Körperbeschaffenheit, Haltung
3. 〈Zool.〉 Gesamtheit aller für ein Tier od. eine Tiergruppe charakteristischen, äußerlich erkennbaren Merkmale
4. 〈Med.〉 Besonderheiten in der äußeren Gestalt, die auf bestimmte Krankheitsanlagen schließen lassen
[lat., „Gehabe, Haltung, Verhalten, Erscheinungsbild, Beschaffenheit“; zu lat. habere „haben“]
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Ha|bi|tus ↑ Kristallhabitus.
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Hạ|bi|tus [auch: 'ha:… ], der; - [lat. habitus = Gehabe; äußere Erscheinung; Haltung; Verhalten, persönliche Eigenschaft; zu: habere = haben, an sich tragen]:
1. (bildungsspr.)
a) Gesamterscheinungsbild einer Person nach Aussehen u. Verhalten:
seinem H. nach war er ein Künstler;
b) [auf einer bestimmten Grundeinstellung aufgebautes, erworbenes] Auftreten; Haltung, Benehmen, Gebaren.
2. (Med.) Besonderheiten im Erscheinungsbild eines Menschen [aus denen auf bestimmte Krankheiten geschlossen werden kann].
3. (Biol.) Körperbeschaffenheit, äußere Gestalt von Tieren, Pflanzen od. Kristallen.
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I Habitus,
das Gesamterscheinungsbild (Aussehen und Verhalten) von Lebewesen einschließlich individueller Besonderheiten, die Rückschlüsse auf (medizinische und psychologische) Dispositionen (Disposition) zulassen. - Konstitution.
Habitus
[lateinisch »Gehabe«, »Beschaffenheit«, »erworbene Eigentümlichkeit«, zu habere »haben«, »an sich tragen«] der, -,
1) allgemein: äußeres Erscheinungsbild einer Person.
2) Biologie und Psychologie: Gesamterscheinungsbild (Aussehen und Verhalten) von Lebewesen einschließlich individueller Besonderheiten, die Rückschlüsse auf (medizinische, psychologische) Dispositionen zulassen; auch gleichbedeutend mit Konstitution verwendet.
3) Kristallographie: Kristallhabitus.
4) Soziologie: die im äußeren Erscheinungsbild eines Menschen zum Ausdruck kommenden Besonderheiten des persönlichen Verhaltensstils, von deren äußeren Erscheinungen auf Einstellungen, soziale Prägungen u. Ä. geschlossen werden kann.
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Hạ|bi|tus [auch: 'ha:...], der; - [lat. habitus = Gehabe; äußere Erscheinung; Haltung; Verhalten, persönliche Eigenschaft; zu: habere = haben, an sich tragen]: 1. a) Gesamterscheinungsbild einer Person nach Aussehen u. Verhalten: Ich hielt ihn, seinem H. und der Art seines Sprechens nach ..., für einen der vielen Kunststudenten (Jens, Mann 155); b) auf einer bestimmten Grundeinstellung aufgebautes, erworbenes Auftreten; Haltung: Seinem geistigen H. nach gehörte er unzweifelhaft zur Linken (Niekisch, Leben 156); c) Benehmen, Gebaren: vor dessen Glastür sich gerade zwei altmodisch gekleidete Herren mit leicht übertriebenem H. voneinander verabschiedeten (Zuckmayer, Herr 13). 2. (Med.) Besonderheiten im Erscheinungsbild eines Menschen [aus denen auf bestimmte Krankheiten geschlossen werden kann]: Mein Freund war seinem H. und seiner Veranlagung nach niemals ein süchtiger Mensch (Jens, Mann 162). 3. (Biol.) Körperbeschaffenheit, äußere Gestalt von Tieren, Pflanzen od. Kristallen: Die Gestalt des Baumes, der so genannte H., gibt den einzelnen Baumarten das typische Äußere (Mantel, Wald 18); Wer einmal das Glück hat, die Verhaltensweise der Wasseramsel in ihrem natürlichen Biotop beobachten zu können, der wird von ihrem H. fasziniert sein (NNN 21. 3. 87, 3).
Universal-Lexikon. 2012.