Akademik

Gesundheitsreform
Ge|sụnd|heits|re|form, die (ugs.):
Reform des Gesundheitswesens.

* * *

Gesundheitsreform,
 
im weiteren Sinn Bezeichnung für die weit reichende Neugliederung der Struktur und Form des Gesundheitswesens auf der Grundlage des Gesundheitsreformgesetzes vom 20. 12. 1988; im engeren Sinn zusammenfassende Bezeichnung für die mit dem Gesammelten zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz) vom 21. 12. 1992 am 1. 1. 1993 in Kraft getretenen Neuregelungen im Gesundheitswesen. Dieses Gesetz bezweckte nach Angaben der Bundesregierung die Sofortbremsung der rapide steigenden Gesundheitsausgaben und die Stärkung der Effizienz und Effektivität des Gesundheitswesens. Es umfasst u. a. folgende Neuerungen: Im Krankenhausbereich werden das Selbstkostendeckungsprinzip und der tagesgleiche Pflegesatz durch eine medizinisch leistungsgerechte Vergütung ersetzt. Die risikobedingten Beitragssatzunterschiede zwischen den verschiedenen Krankenkassen werden durch Zahlungen zwischen den Krankenkassen ausgeglichen (Risikostrukturausgleich). Ab 1996/97 können auch Arbeiter (wie zuvor schon die Angestellten) zwischen verschiedenen Krankenkassen wählen. Die Kassenzulassung für Ärzte wird nach regionalen Bedarfsgesichtspunkten gesteuert; ab 1999 erfolgt eine strikte und umfassende Beschränkung der ärztlichen und zahnärztlichen Kassenzulassung. Im Zuge der dritten Stufe der Gesundheitsreform sollen die immer weiter gestiegenen Gesundheitskosten durch höhere Belastungen besonders der Versicherten finanziert werden.

* * *

Ge|sụnd|heits|re|form, die (ugs.): Reform des Gesundheitswesens: Der Bundesrat hat ... die bereits vom Bundestag beschlossenen Gesetze über die umstrittene G. ... abschließend gebilligt (FR 17. 12. 88, 2).

Universal-Lexikon. 2012.