überirdisch; schaurig; gruselig; beklemmend; gespenstisch; nicht geheuer; eigenartig; Hexenwerk (umgangssprachlich); geisterhaft; unheimlich
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über|na|tür|lich ['y:bɐnaty:ɐ̯lɪç] <Adj.>:(von bestimmten Erscheinungen, Kräften) mit dem Verstand, mit den Naturgesetzen scheinbar nicht übereinstimmend:
die Angst verlieh ihm übernatürliche Kräfte; übernatürliche Erscheinungen.
Syn.: ↑ übersinnlich.
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über|na|tür|lich 〈Adj.〉 nicht mit dem Verstand fassbar, außerhalb der natürl. Gesetze stehend ● eine \übernatürliche Erscheinung; jmdm. \übernatürliche Kräfte zuschreiben 〈nach altem Volksglauben〉; ein \übernatürliches Wesen
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über|na|tür|lich <Adj.>:
1. über die Gesetze der Natur hinausgehend u. mit dem Verstand nicht zu erklären:
-e Erscheinungen, Fähigkeiten.
2. über das ↑ 2natürliche (1 c) Maß hinausgehend:
Statuen in -er Größe.
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über|na|tür|lich <Adj.>: 1. über die Gesetze der Natur hinausgehend u. mit dem Verstand nicht zu erklären: -e Erscheinungen; dass er bestimmte Fähigkeiten und Eigenheiten besaß, die sehr ungewöhnlich, um nicht zu sagen ü. waren (Süskind, Parfum 36). 2. über das natürliche (1 c) Maß hinausgehend: Statuen in -er Größe.
Universal-Lexikon. 2012.