Fịr|men|wert, der (Wirtsch.):
Teil des Wertes eines Betriebes, der im Gegensatz zu den Sachwerten auf dem Unternehmen als Ganzem, auf ideellen Faktoren beruht u. im Vertrauen zur u. im guten Ruf der Firma, der Stellung des Betriebes im Markt u. a. in Erscheinung tritt; Geschäftswert; ↑ Goodwill (a).
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Fịrmenwert,
im engeren Sinn der Wert des Namens des Unternehmens (Firma); im weiteren Sinn als Geschäftswert oder Goodwill die Differenz zwischen dem Ertragswert (Zukunftserfolgswert) des Unternehmens - im Falle des Kaufes ganzer Unternehmen zwischen dem Kaufpreis - einerseits und den Reproduktionskosten aller selbstständig bewertbaren Vermögensgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten andererseits (Teilrekonstruktionskostenwert, Substanzwert im weiteren Sinn). Der in dem für ganze Unternehmen gezahlten Preis enthaltene Firmenwert wird als derivativer Firmenwert bezeichnet. Bis zu seiner Veräußerung hat ein Unternehmen einen originären Firmenwert. Der Firmenwert beruht u. a. auf den Beziehungen des Unternehmens zum Markt (Lage, Ruf, Kundenkreis) sowie dem Wert von innerer Organisation und Mitarbeiterstamm. In der Bilanz darf der derivative Firmenwert als gesonderter Posten des Anlagevermögens aktiviert werden (§§ 255 Absatz 4, 266 Absatz 2 HGB); er ist dann in jedem folgenden Geschäftsjahr zu mindestens einem Viertel abzuschreiben. Steuerrechtlich besteht Aktivierungspflicht mit laufender Abschreibung über 15 Jahre. Für den originären Firmenwert gilt generell ein Bilanzierungsverbot.
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Fịr|men|wert, der <o. Pl.> (Wirtsch.): Teil des Wertes eines Betriebes, der im Gegensatz zu den Sachwerten auf dem Unternehmen als Ganzem, auf ideellen Faktoren beruht u. im Vertrauen zur u. im guten Ruf der Firma, der Stellung des Betriebes im Markt u. a. in Erscheinung tritt; Geschäftswert; ↑Goodwill (a).
Universal-Lexikon. 2012.