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Reproduktionskosten
Reproduktionskosten,
 
die Ausgaben, die man für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung eines Vermögensgegenstandes zu einem bestimmten Zeitpunkt (Bewertungsstichtag) aufwenden müsste. Zu unterscheiden sind die Reproduktionskosten für einen Vermögensgegenstand gleichen Alters und gleicher Güte (Reproduktionsaltwert) von den Reproduktionskosten für einen neuen Vermögensgegenstand (Reproduktionsneuwert). Die Reproduktionskosten spielen bei der Bewertung von Wirtschaftsgütern (Wiederbeschaffungswert) und Unternehmen (Reproduktionswert, Substanzwert) eine Rolle.

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Re|pro|duk|ti|ons|kos|ten <Pl.> (Wirtsch.): Kosten, die für die ↑Reproduktion (4 a) aufgewendet werden.

Universal-Lexikon. 2012.