Akademik

Aussteuerung
Angleichung (z.B. von Wellen); Optimierung; Steuerung

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Aus|steu|e|rung 〈f. 20; unz.〉 das Aussteuern

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Aus|steu|e|rung, die; -, -en:
das Aussteuern; das Ausgesteuertwerden.

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Aussteuerung,
 
1) Elektronik: das Anlegen einer Steuer- oder Signalspannung an die Steuerelektrode eines aktiven Bauelements, z. B. an das Gitter bei einer Elektronenröhre, an die Basis (Gate) bei einem Transistor oder an den Eingang einer Schaltungsanordnung beziehungsweise eines elektronischen Geräts (z. B. Verstärker), um ein meist verstärktes, in jedem Fall aber in proportionalem Zusammenhang zur Eingangsgröße (Spannung oder Stromstärke) stehendes Ausgangssignal zu erhalten. Die Signalamplituden dürfen dabei einen bestimmten Spannungs- und Stromstärkebereich (Aussteuerbereich) um den auf der Arbeitskennlinie liegenden Arbeitspunkt nicht überschreiten, damit ein nahezu linearer Zusammenhang zwischen Eingangs- und Ausgangsspannung besteht und ein vorgegebener Klirrfaktor eingehalten wird. Die Vollaussteuerung ist die Grenze, bei der noch keine wesentliche Verzerrungen auftreten. Wird der Aussteuerbereich überschritten, so spricht man von Übersteuerung. Es treten dann in der Regel Verzerrungen auf, die sich durch Signalbegrenzungen, in elektroakustischen Geräten besonders durch ein Klirren störend bemerkbar machen.
 
 2) Sozialversicherung: Erlöschen des Anspruchs an einen Träger der Sozialversicherung nach dessen längerer Inanspruchnahme; in der Krankenversicherung nur noch bei Geldleistungen relevant (§ 48 Sozialgesetzbuch V). Demgegenüber ist die Aussteuerung wegen lang andauernder Arbeitslosigkeit (§ 106 Arbeitsförderungsgesetz) und verschärfter Anspruchsvoraussetzungen sehr bedeutsam und zunehmend Ursache für Sozialhilfebedürftigkeit.

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Aus|steu|e|rung, die; -, -en: das Aussteuern, Ausgesteuertwerden.

Universal-Lexikon. 2012.