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Plazet
Autorisierung; Berechtigung; Billigung; Genehmigung; Lizenz; Erlaubnis; Bevollmächtigung; Recht; Autorisation

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Pla|zet 〈n. 15Bestätigung, Erlaubnis, Zustimmung ● das \Plazet einholen; sein \Plazet geben, verweigern [<lat. placet „es gefällt“; zu placere „gefallen“]

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Pla|zet […t̮sɛt], das; -s, -s [lat. placet = es gefällt, zu: placere, plädieren] (bildungsspr.):
Zustimmung, Einwilligung (durch [mit]entscheidende Personen od. Behörden):
die Kommission gab ihr P. zum, für den Baubeginn.

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Plazet
 
[lateinisch placet »es gefällt«] das, -s/-s,  
 1) bildungssprachlich: Zustimmung, Einwilligung.
 
 2) Kirchenrecht: Placet, Zustimmungsformel, besonders bei Konzilen.
 
 3) Staatskirchenrecht: landesherrliches Plazet, lateinisch Placetum regium, Exequatur, das aus eigener Macht beanspruchte Recht des Staates, kirchliche Erlasse vor ihrer Veröffentlichung zu prüfen und zu genehmigen. Das Plazet kam im Spätmittelalter auf und wurde in der Folgezeit (u. a. durch Reformation, Gallikanismus) zum Bestandteil des Staatskirchenrechts. Im 19. Jahrhundert verschwand es allmählich (in Deutschland endgültig durch die Weimarer Reichsverfassung). Die katholische Kirche hat stets gegen das Plazet protestiert.
 

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Pla|zet [...tsɛt], das; -s, -s [lat. placet = es gefällt, zu: placere, ↑plädieren] (bildungsspr.): Zustimmung, Einwilligung (durch [mit]entscheidende Personen od. Behörden): jmds. P. einholen, haben; die Kommission gab ihr P. zum, für den Baubeginn; ob der König ... das Recht hat, sein P. zu Entscheidungen des Parlamentes zu verweigern (NZZ 23. 12. 83, 5).

Universal-Lexikon. 2012.