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Ban|kẹtt 〈n. 11〉
1. Festmahl, Festessen
2. = Bankette
[<frz. banquet „Festmahl, Festessen“ <ital. banchetto; → Bank1]
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1Ban|kẹtt, das; -[e]s, -e, selten -s [ital. banchetto, urspr. = Beistelltisch, Vkl. von: banco, ↑ 2Bank] (geh.):
Festessen, Festmahl:
[für jmdn.] ein B. geben.
2Ban|kẹtt, das; -[e]s, -e, Ban|kẹt|te, die; -, -n [frz. banquette = Fußsteig, Vkl. von: banc = ↑ 1Bank]:
etwas erhöhter [befestigter] Randstreifen neben der Fahrbahn einer [Auto]straße:
B. nicht befahrbar!
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I Bankẹtt
[französisch banquet, italienisch banchetto, eigentlich »kleine Bank«, nach den um die Festtafel aufgestellten Beisetztischen] das, -(e)s/-e, Festmahl. Im Mittelalter bildete das Bankett den Höhepunkt der Feste, z. B. bei kaiserlichen Hoftagen, Siegesfeiern und Fürstenhochzeiten. Es wurde in Zelten oder unter freiem Himmel abgehalten. In der Renaissance wurden die Bankette als theatralische Aufführungen gestaltet. Nach 1600 wurde der Begriff auch für die feierliche Gastgelage wohlhabender Bürger und Bauern angewandt. Im 17. und 18. Jahrhundert verstand man unter Banketten die Staatsessen an Höfen mit Wasserspielen und anderen technischen sowie künstlerischen Darbietungen.
II
Bankẹtt
[zu französisch banquette »Fußsteig«] das, -(e)s/-e, Bankẹtte die, -/-n, Straßenbau: der nicht befestigte Randstreifen zwischen Fahrbahn und Seitengräben einer Landstraße; dient u. a. dem Aufbringen von Leiteinrichtungen.
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1Ban|kẹtt, das; -[e]s, -e [ital. banchetto, urspr. = Beistelltisch, Vkl. von: banco, 2↑Bank] (geh.): Festessen, Festmahl: [für jmdn.] ein B. geben; Schon vor seinem Geburtstag hatte man den Jubilar auf einem B. des Schutzverbandes Deutscher Schriftsteller geehrt (Reich-Ranicki, Th. Mann 10).
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Universal-Lexikon. 2012.