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Ạb|fuhr 〈f. 20〉
1. Wegbringen von Gegenständen durch Fahrzeuge
2. 〈Sp.; Fechten〉 Fehlschlag, Niederlage
3. 〈fig.〉 Zurückweisung (einer Forderung, auch moralisch)
● eine \Abfuhr erleiden zurückgewiesen werden; jmdm. eine \Abfuhr erteilen jmdn. zurückweisen
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Ạb|fuhr, die; -, -en:
1. Abtransport:
die A. von Müll, Sperrgut, Holz.
a) entschiedene Abweisung:
jmdm. eine A. erteilen;
sich eine A. holen;
b) (Sport) [hohe] Niederlage:
sich eine schwere A. holen.
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Abfuhr,
1) Psychologie: psychoanalytische Modellvorstellung, wonach die dem psychischen Apparat durch äußere oder innere Reize zugeführte Triebenergie auch wieder abgeleitet werden muss. Störungen in der Abfuhr können das psychische Gleichgewicht empfindlich erschüttern (Aktualneurose).
2) studentisches Verbindungswesen: Mensur.
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Ạb|fuhr, die; -, -en [2: zu ↑abführen (1 b); 3: ↑nach (2)]: 1. Abtransport: die A. von Müll, Sperrgut, Holz. 2. (Verbindungsw.) Niederlage des Paukanten in der Mensur vor dem Ende der Fechtzeit: eine A. auf Schmiss. 3. a) entschiedene Abweisung: jmdm. eine A. erteilen; sich eine A. holen; Die erste A., die er von Sabine Handrig erhielt, nahm er gelassen hin (Augsburger Allgemeine 13./14. 5. 78, V); b) (Sport) [hohe] Niederlage: sich eine schwere A. holen.
Universal-Lexikon. 2012.