Ti|vo|li 〈[ -vo-]〉
I 〈n. 15〉 ital. Kugelspiel
II 〈m. 6 oder n. 15〉 Vergnügungspark, Freilufttheater, z. B. der Tivoli in Kopenhagen
[nach dem Ort Tivoli, dem antiken Tibur an den Wasserfällen des Anio (Sommerfrische der Römer)]
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I Tivoli
[nach der Stadt Tivoli], Name von Vergnügungsstätten und Vergnügungsgärten, u. a. das Tivoli in Kopenhagen.
Tivoli,
Stadt in der Provinz Rom, Latium, Italien, 225 m über dem Meeresspiegel, am Aniene, der in der Travertinkette im Anschluss an den Monte Gennaro (1 271 m über dem Meeresspiegel) Terrassen bildet, 53 100 Einwohner; katholischer Bischofssitz; Teil des Stadtumlandes von Rom und Pendlerwohnort; Papier-, Textilindustrie, Druckereien; Energiegewinnung an den Wasserfällen des Aniene; Fremdenverkehr. Westlich von Tivoli liegt das Schwefelbad Bagni di Tivoli; Industriestandort ist Ponte Lucano.
Aus dem frühen 1. Jahrhundert v. Chr. stammt ein korinthischer Rundtempel (»Sibyllentempel«) auf einer Anhöhe über dem Anienetal, daneben Reste eines römischen Rechtecktempels; im Tal eine römische Brücke sowie das Grab der Plautier (1. Jahrhundert n. Chr.). Ihre Blüte erlebte die antike Stadt unter Hadrian, der seine Villenanlage 6 km unterhalb von Tivoli erbauen ließ (Hadriansvilla). Der in romanischer Zeit erneuerte Dom wurde größtenteils barockisiert. In der einschiffigen romanischen Kirche San Silvestro sind Fresken des 13. Jahrhunderts erhalten. Für Kardinal Ippolito II. d'Este wurde die Villa d'Este von P. Ligorio um 1560 in manieristischem Stil angelegt, die v. a. durch ihre Parkgestaltung - in Terrassen abfallend mit einer Folge von Wasserspielen sowie Brunnen und Grotten - Bedeutung erlangte (UNESCO-Weltkulturerbe). Im Park der Villa Gregoriana (Anfang 19. Jahrhundert) Grotten, Aussichtsterrassen und die Wasserfälle des Aniene.
Das antike Tibur war Mitglied des Latinischen Städtebunds, fiel 338 v. Chr. endgültig an Rom und gewann als Erholungsort des römischen Adels Bedeutung. Unter byzantinischer Herrschaft bildete Tivoli einen Dukat; wurde im 10. Jahrhundert freie Kommune; kam in der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts an den Kirchenstaat.
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Universal-Lexikon. 2012.