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Seuche
Gottesgeißel (veraltet); Volkskrankheit; Epidemie; Infektionskrankheit

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Seu|che ['zɔy̮çə], die; -, -n:
gefährliche ansteckende Krankheit, die sich schnell ausbreitet:
in dem Land wütete eine Seuche, an der viele Menschen starben; das Geklingel von Handys breitet sich aus wie eine Seuche.
Syn.: Epidemie.
Zus.: Rinderseuche, Tierseuche, Maul- und Klauenseuche.

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Seu|che 〈f. 19
1. sich rasch u. weit verbreitende, ansteckende Krankheit
2. 〈fig.; umg.〉 weitverbreitete, als unangenehm empfundene Erscheinung od. Gewohnheit
● das Inlineskaten wird hier langsam zur \Seuche [<mhd. siuche <ahd. siuhhi <got. siukei; Substantivbildung zum Adj. siech „krank“]

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Seu|che , die; -, -n [mhd. siuche, ahd. siuhhī = Krankheit, Siechtum, zu siech]:
sich schnell ausbreitende, gefährliche Infektionskrankheit:
eine S. bekämpfen, eindämmen;
eine verheerende, gefährliche S. breitete sich rasch aus, griff um sich, forderte viele Opfer;
Ü diese knatternden Mofas sind eine S. (emotional; eine verbreitete, äußerst unangenehme Sache).

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Seuche,
 
Infektionskrankheit, die infolge ihrer großen Verbreitung und der Schwere des Verlaufs eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt (z. B. Pest, gegenwärtig Malaria, Aids oder Tuberkulose). Ihre Verhütung und Bekämpfung ist Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes (Epidemie, Infektionskrankheiten). Die den Menschen betreffenden Maßnahmen zur Seuchenverhütung und zur Eindämmung bereits bestehender Seuchen sind bundeseinheitlich im Infektionsschutzgesetz geregelt. (meldepflichtige Krankheiten, Tierseuchen)
 
Der internationalen Seuchenbekämpfung dienen v. a. die »Internationalen Gesundheitsvorschriften« aufgrund Art. 21 f. der Satzung der Weltgesundheitsorganisation; die Bundesrepublik Deutschland trat ihnen durch Gesetz vom 21. 12. 1955 bei.
 
In Österreich sind maßgeblich: das Epidemiegesetz vom 8. 8. 1950, das Bazillenausscheidergesetz vom 22. 8. 1945, das Tuberkulosegesetz vom 14. 3. 1968, das AIDS-Gesetz vom 20. 10. 1993, einige Impfgesetze und mehrere hygienerechtliche und lebensmittelpolizeiliche Vorschriften. - In der Schweiz ist die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten Sache des Bundes. Die Durchführung der in verschiedenen Bundesgesetzen (Epidemiegesetz vom 18. 12. 1970, Tuberkulosegesetz vom 13. 6. 1928) vorgesehenen Maßnahmen obliegt den Kantonen.
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Infektionskrankheiten durch Bakterien und Viren
 

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Seu|che, die; -, -n [mhd. siuche, ahd. siuhhī = Krankheit, Siechtum, zu ↑siech]: sich schnell ausbreitende, gefährliche Infektionskrankheit: eine verheerende, gefährliche S.; die S. breitete sich rasch aus, griff um sich, wütete in ganz Europa, forderte viele Opfer; ... Malaria. Die schon besiegt geglaubte S. lebt wieder auf ... Die S. ist im Zeitalter des Tourismus inzwischen auch nach Europa und in die USA zurückgekehrt (taz 19. 8. 97, 7); in der belagerten Stadt drohen -n auszubrechen; eine S. bekämpfen, eindämmen; an einer S. sterben, erkranken; ... wo ihre geschwächten Körper dem Anfall einer tückischen S. erlagen (Langgässer, Siegel 590); Über 100 Menschen sind in Malaysia bereits Opfer einer bisher unbekannten S. geworden (taz 28. 4. 99, 17); die Schweinemäster haben dort durch die S. bereits über tausend Tiere verloren; Was richtet eine Hand voll minderjähriger Mädchen aus gegen eine S. wie Aids? (Zeit 3. 12. 98, 78); im Mittelalter wurden immer wieder Tausende von -n dahingerafft; auch nach dem Hochwasser kehrten viele Menschen aus Angst vor -n nicht gleich in die Stadt zurück; Ü diese knatternden Mofas sind eine S. (emotional; eine verbreitete, äußerst unangenehme Sache); Gerechtigkeit, erklärte er, ... sei in politisch bewegten Zeiten eine Art S., vor der man sich hüten müsse (Feuchtwanger, Erfolg 140).

Universal-Lexikon. 2012.