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versichern
beteuern; betonen; (fest) behaupten; geloben; beeiden; schwören; beschwören; Zweifel ausräumen; Zweifel zerstreuen; prüfen; Zweifel beseitigen; eine Versicherung abschließen; in eine Versicherung eintreten; vorsorgen

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ver|si|chern [fɛɐ̯'zɪçɐn]:
1. <tr.; hat (etwas) als sicher oder gewiss hinstellen, etwas in der Absicht, jmdn. zu überzeugen, als den Tatsachen entsprechend bezeichnen:
er versicherte [ihr], dass er nicht der Täter sei; ich versicherte ihm das Gegenteil; sie konnte mir glaubhaft versichern, dass die Gerüchte unwahr sind.
Syn.: bekräftigen, beschwören, bestätigen, beteuern, bezeugen.
2.
a) <itr.; hat jmdm. Gewissheit über etwas geben, ihm zusagen, dass er mit Gewissheit auf etwas zählen kann:
jmdn. seiner Freundschaft, seines Vertrauens versichern; Sie können versichert sein, dass es sich so verhält.
b) <+ sich> sich Sicherheit oder Gewissheit verschaffen:
ich wollte mich seiner Hilfe, ihrer Treue versichern.
3. <tr.; hat eine Versicherung (2 a) abschließen:
ich habe mein Gepäck gegen Diebstahl versichert; die Gesellschaft versichert uns zu Sonderkonditionen; <auch + sich> er hat sich gegen alles Mögliche versichert.

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ver|sị|chern 〈V.; hat
I 〈V. tr.〉
1. (jmdm.) etwas \versichern (jmdm. gegenüber) etwas als wahr beteuern
2. etwas od. jmdn. \versichern eine Versicherung (über etwas od. für jmdn.) abschließen
● ich versichere Ihnen, 〈auch, aber veraltet〉 Sie, dass keine Gefahr besteht; sich (bei einer Versicherungsgesellschaft) \versichern eine Versicherung abschließen ● ein Haus, Grundstück \versichern bei einer Versicherungsgesellschaft über ein H., G. eine Versicherung abschließen ● etwas ehrenwörtlich \versichern; das Haus ist hoch versichert ● ich versichere an Eides statt, dass ...; seinen Hausrat gegen Feuer, Wasserschaden, Einbruch \versichern ● seien Sie versichert, dass ... bitte glauben Sie, dass ..., seien Sie überzeugt, dass ...; Sie können versichert sein, dass alles auftragsgemäß ausgeführt wird
II 〈V. refl.; geh.〉 sich einer Sache \versichern sich davon überzeugen, dass eine Sache so ist, wie sie sein soll, so verläuft, wie erwartet

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ver|sị|chern <sw. V.; hat [mhd. versichern = sicher machen; erproben; versprechen]:
1. als sicher, gewiss hinstellen; als die reine Wahrheit, als den Tatsachen entsprechend bezeichnen:
etw. hoch und heilig, eidesstattlich v.;
das kann ich dir v.;
»Ich mach das schon«, versicherte er.
2. (geh.)
a) jmdm. zusagen, dass er mit Sicherheit auf etw. zählen kann; jmdm. Gewissheit über etw. geben:
jmdn. seiner Freundschaft, seines Vertrauens v.;
seien Sie dessen versichert!;
Sie können versichert sein, dass wir das ändern werden;
b) <v. + sich> sich Gewissheit über jmdn., etw. verschaffen; prüfen, ob fest auf jmdn., etw. zu zählen ist:
ich habe mich seines Schutzes versichert;
er versicherte sich ihrer neu;
c) (geh. veraltend) sich jmds., einer Sache bemächtigen:
er versicherte sich der beiden Leuchter und flüchtete.
3.
a) für jmdn., sich, etw. eine Versicherung (2 a) abschließen:
sich, seine Familie [gegen Krankheit] v.;
sie hat ihr Haus gegen Feuer versichert;
b) jmdm. Versicherungsschutz geben:
unsere Gesellschaft versichert Sie gegen Feuer.

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ver|sị|chern <sw. V.; hat [mhd. versichern = sicher machen; erproben; versprechen]: 1. als sicher, gewiss hinstellen; als die reine Wahrheit, als den Tatsachen entsprechend bezeichnen: etw. hoch und heilig, eidesstattlich v.; das kann ich dir v.; ich versichere dir, dass ich dir alles gesagt habe; Das Paulchen versicherte rasch, das schade auch nichts (Seghers, Transit 20); „Wir werden ihn zum Schweigen bringen“, versicherte er (Kirst, 08/15, 766); <veraltet, noch landsch. mit Akk.-Obj.:> ich versichere dich, ich heulte wie ein Kettenhund (Th. Mann, Buddenbrooks 34). 2. (geh.) a) jmdm. zusagen, dass er mit Sicherheit auf etw. zählen kann; jmdm. Gewissheit über etw. geben: jmdn. seiner Freundschaft, seines Vertrauens v.; Dazu kommt es nicht, seien Sie dessen versichert (Plievier, Stalingrad 302); Sie können versichert sein, dass die Sache sich so verhält; b) <v. + sich> sich Gewissheit über jmdn., etw. verschaffen; prüfen, ob fest auf jmdn., etw. zu zählen ist: ich habe mich seines Schutzes versichert; er wollte sich erst noch der Richtigkeit des Befehls v. (Plievier, Stalingrad 322); Zweifellos hatte sich de Gaulle ... der Loyalität der Armee versichert (W. Brandt, Begegnungen 269); Er musste sich ihrer immer neu v. (Chr. Wolf, Himmel 122); c) (geh. veraltend) sich jmds., einer Sache bemächtigen: er versicherte sich der beiden silbernen Leuchter und flüchtete; ∙ d) (durch Versprechen, rechtlich bindende Zusage o. Ä.) als sicher zusagen, zusichern: Wenn du deinem Volk der Freiheit köstliches Geschenk, das teuer erworbne Licht der Wahrheit willst v. (Schiller, Maria Stuart II, 3); als Mozart mit der Braut den Kehraus tanzte, nahm er sein versichertes Recht auf ihren schönen Mund in bester Form dahin (Mörike, Mozart 253). 3. a) für jmdn., sich, etw. eine ↑Versicherung (2 a) abschließen: sich, seine Familie [gegen Krankheit, Unfall] v.; sie hat ihr Haus gegen Feuer versichert; b) jmdm. Versicherungsschutz geben: unsere Gesellschaft versichert Sie gegen Feuer.

Universal-Lexikon. 2012.