Sa|men|an|la|ge 〈f. 19; Bot.〉 Organ der Samenpflanzen, das mit einem Stielchen (Funikulus) an bestimmten Stellen (Plazenta) der Fruchtblätter befestigt ist
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Sa|men|an|la|ge, die (Bot.):
Teil der Blüte, aus dem sich der Samen bildet.
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Samen|anlage,
Ovulum, auf den Samenschuppen der Nacktsamer beziehungsweise auf den Fruchtblättern der Bedecktsamer gebildetes, mit ihnen über den Funiculus (das von einem Gefäßbündel durchzogene Samenstielchen als Verbindung zwischen dem Nabel, der Samenanlage und der Plazenta) verbundenes weibliches Fortpflanzungsorgan der Samenpflanzen. Aus der Samenanlage geht nach der Befruchtung im Verlauf der Samenentwicklung der Samen hervor. Die Samenanlage ist etwa 1 mm groß und eiförmig und besteht aus einem diploiden, festen Gewebekern (Nucellus), der in der Regel von einer aus der basalen Region (Chalaza, Nabelfleck) meist in Ein- oder Zweizahl hervorgehenden Hülle (Integument; wird später zur Samenschale) umgeben ist. Das Integument lässt am Scheitel der Samenanlage eine Öffnung (Mikropyle) für den Eintritt des Pollenschlauchs bei der Befruchtung frei.
Je nach Lage des Nucellus zum Funiculus unterscheidet man die offenbar ursprünglich aufrecht-geradläufige Samenanlage (atrope Samenanlage) von der umgewendeten, gegenläufigen Samenanlage (anatrope Samenanlage, z. B. Mandel) und der gekrümmten Samenanlage (kampylotrope Samenanlage, z. B. Feuerbohne). - Im Nucellus befindet sich der (auf dessen Kosten heranwachsende) Embryosack, der sich zum weiblichen Gametophyten weiterentwickelt, an dem sich schließlich die Eizelle beziehungsweise der Eiapparat bildet. Der Nucellus kann auch Nährstoffe speichern und so im Samen später Nährgewebe (Perisperm) ergeben.
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Sa|men|an|la|ge, die (Bot.): Teil der Blüte, aus dem sich der Samen bildet.
Universal-Lexikon. 2012.