Pa|la|tin 〈m. 1〉
1. Pfalzgraf
2. 〈in Ungarn bis 1848〉 Stellvertreter des Königs
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I Palatin
[lateinisch comes palatinus »Pfalzgraf«] der, -s/-e,
1) der Pfalzgraf.
2) in Polen soviel wie Wojewode (Woiwode).
3) in Ungarn der im Mittelalter vom König ernannte, seit 1437 gelegentlich auch vom Reichstag gewählte Stellvertreter (ungarisch »nádor«) des Königs. Der letzte Palatin war 1847/48 Erzherzog Stephan Viktor (* 1817, ✝ 1867).
Palatin
der, lateinisch Palatium, einer der sieben Hügel des alten Rom, am Ostknie des Tibers, auf dem Besiedlung seit dem 10. oder 9. Jahrhundert v. Chr. nachgewiesen wurde; nach der Sage der Gründungsort der Stadt durch Romulus. Seine beiden Kuppen, Cermalus und Palatium (51 m), wurden im 1. Jahrhundert n. Chr. für den Bau des Palastes Kaiser Domitians zu einem einheitlichen Plateau erweitert, das später mit den Gärten der Hochrenaissance seine charakteristische heutige Erscheinung erhielt. Im 3. und 2. Jahrhundert v. Chr. waren hier Tempel errichtet worden, seit dem späten 2. Jahrhundert v. Chr. Wohnviertel vornehmer Römer (Häuser mit bedeutenden Wandmalereien). Seit Augustus, der hier seinen Wohnsitz hatte, wurde der Palatin Residenz der römischen Kaiser; Reste der Palastanlage der Flavier, hauptsächlich von Domitian erbaut und von Septimius Severus erweitert (u. a. das Septizonium, eine Prachtfassade); die Domus Augustana trug nach ihrem Standort bald den Namen Palatium, der danach allgemein zur Bezeichnung für den römischen Palast wurde; die Namensform Palatinus (mons) kam erst seit der Renaissance auf.
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Universal-Lexikon. 2012.