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Weimarer Nationalversammlung
I
Weimarer Nationalversammlung,
 
das verfassunggebende Parlament der Weimarer Republik, nach der Novemberrevolution 1918 aufgrund einer VO (30. 11. 1918 des Rates der Volksbeauftragten und einer Entscheidung (19. 12. 1918 des Reichskongresses der Arbeiter- und Soldatenräte Deutschlands am 19. 1. 1919 gewählt. Damit wurde die Entwicklung des Deutschen Reiches zu einer Räterepublik gestoppt und der Weg zu einer parlamentarisch-demokratischen Republik gewiesen. Wegen des Aufstands linksradikaler Kräfte in Berlin (»Spartakusaufstand«) trat die Nationalversammlung am 6. 2. 1919 in Weimar zusammen.
 
Die Weimarer Nationalversammlung (423 Mandate; SPD: 165, Zentrum: 91, DDP: 75, DNVP: 44, USPD: 22, DVP: 19, andere: 7) schuf zunächst eine vorläufige Regierungsgewalt (Gesetz vom 10. 2. 1919) und wählte (11. 2. 1919 F. Ebert (SPD) zum vorläufigen Reichspräsidenten. Mit der Weimarer Koalition bildete sich in ihr eine regierungsfähige Mehrheit heraus. Auf der Grundlage eines von H. Preuss vorbereiteten Regierungsentwurfs beriet die Weimarer Nationalversammlung v. a. eine Verfassung für das Deutsche Reich. Am 31. 7. 1919 stimmte sie - nach erheblichen Änderungen an der von H. Preuss ausgearbeiteten Regierungsvorlage - mit großer Mehrheit der Weimarer Reichsverfassung zu. Außenpolitisch sah sie sich v. a. mit dem von den Siegermächten des Ersten Weltkrieges vorgelegten Friedensvertrag (Versailler Vertrag) konfrontiert, den sie am 12. 5. 1919 zunächst ablehnte, am 22. 6. 1919 jedoch unter ultimativem Druck der Siegermächte annahm.
 
Die Weimarer Nationalversammlung, die bis zum Zusammentreten des ersten Reichstags dessen gesetzgeberischen Aufgaben übernahm (u. a. Verabschiedung des Reichshaushaltes; erzbergersche Finanzreform), tagte ab 30. 9. 1919 in Berlin und löste sich am 21. 5. 1920 auf.
 
Literatur:
 
J. Mauersberg: Ideen u. Konzeption Hugo Preuß' für die Verf. der dt. Rep. 1919 u. ihre Durchsetzung im Verf.-Werk von Weimar (1991);
 L. Richter: Kirche u. Schule in den Beratungen der W. N. (1996).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
 
Weimarer Republik: Deutschland bis 1933
 
II
Weimarer Nationalversammlung
 
Erstmalig in der deutschen Geschichte waren zu den vom Rat der Volksbeauftragten ausgeschriebenen Wahlen zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 auch die Frauen zugelassen. Wahlberechtigt waren alle mindestens 20 Jahre alten Männer und Frauen. Die Wahlbeteiligung war hoch, sie betrug 83 %. Stärkste Partei wurde die SPD. Sie errang insgesamt 165 der 423 Mandate, war aber mit den erreichten 37,9 % auf die Zusammenarbeit mit anderen Parteien angewiesen. Die Sozialdemokraten schlossen sich mit dem Zentrum, das 91 Mandate (= 19,7 %) erhielt, und der aus der bisherigen Fortschrittlichen Volkspartei neu entstandenen, linksliberalen Deutschen Demokratischen Partei (DDP), die auf 75 Mandate (= 18,5 %) gekommen war, zu einem Regierungsbündnis, der Weimarer Koalition, zusammen. Gemeinsam verfügten die drei Parteien, die schon im letzten kaiserlichen Reichstag eine Mehrheit besessen hatten, über 331 Mandate. Das waren über 78 %. Die USPD errang nur 22 Mandate (= 7,6 %). Auf dem rechten Flügel erhielten die aus der Nationalliberalen Partei hervorgegangene Deutsche Volkspartei (DVP) 19 Sitze (= 4,4 %) und die aus den ehemaligen konservativen Gruppierungen entstandene Deutschnationale Volkspartei (DNVP) 44 Sitze (= 10,3 %). Beide Parteien waren als Anhänger der Monarchie Gegner des neuen Staates. Die Nationalversammlung wählte am 11. Februar 1919 Friedrich Ebert, den Vorsitzenden der SPD, zum ersten Reichspräsidenten der Republik und beschloss am 22. Juni 1919 mit 262 Stimmen gegen die Stimmen von DVP, DNVP und USPD die Weimarer Verfassung.

Universal-Lexikon. 2012.