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Po|ly|ga|mie 〈f. 19; unz.; Soziol.〉 Ehegemeinschaft mit mehreren Partnern; Sy Vielehe; Ggs Monogamie; →a. Polyandrie, Polygynie [<grch. polys „viel“ + gamein „heiraten“]
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Po|ly|ga|mie, die; -:
1.
a) (bes. Völkerkunde) Ehe mit mehreren Partnern; Mehrehe, Vielehe;
b) Zusammenleben, geschlechtlicher Verkehr mit mehreren Partnern.
2. (Bot.) Auftreten von zwittrigen u. eingeschlechtigen Blüten gleichzeitig auf einer Pflanze.
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I Polygamie
[zu griechisch gámos »Ehe«] die, -,
1) Biologie: Bezeichnung für geschlechtliche Verbindungen mit mehreren Partnern bei Tieren. Polyandrie (Paarung eines weiblichen Tiers mit mehreren Männchen) ist selten, z. B. bei der Goldschnepfe. Bei Pflanzen spricht man von Polygamie, wenn sie außer Zwitterblüten männliche und/oder weibliche Blüten tragen.
2) Völkerkunde und Recht: Form der Ehe, bei der ein Partner ständig mit mehreren Partnern des anderen Geschlechts zusammenlebt. Polygamie als Institution kommt gehäuft bei Ackerbauern und Hirten, seltener bei Jägern und Sammlern und in Hochkulturen (jedoch im Islam) vor. Polyandrie, die eheliche Verbindung einer Frau mit mehreren Männern, ist selten (z. B. Tibet, Südwestindien, Marquesasinseln). Sie hängt zumeist mit Armut zusammen: Zwei oder mehr Brüder bewirtschaften einen Besitz, der zur Aufteilung zu klein ist, mit ihrer gemeinsamen Frau (»fraternale Polyandrie«). Einer der Männer fungiert oft als »sozialer Vater« der Kinder der Frau. Die viel häufigere Polygynie, die eheliche Verbindung eines Mannes mit mehreren Frauen, bei der »sororalen Polygynie« mit zwei oder mehreren Schwestern, hängt dagegen eher mit Reichtum und Macht zusammen: Sie wird in den betreffenden Gesellschaften zwar von den meisten Männern erstrebt, aber meist nur von einer Status- oder Leistungselite verwirklicht. Die Polygamie wirkt sich ebenso im sexuellen wie im wirtschaftlichen und politischen Bereich aus. Mit einem großen, arbeitsteiligen Haushalt lässt sich leichter ein Mehrprodukt erwirtschaften, das sich in Macht umsetzen lässt. Meist ist eine »Hauptfrau« hervorgehoben; ihre »Mitfrauen« haben je eigene Koch- und Schlafstellen, und ihre Kinder bilden separate »Häuser« in der Gesamtnachkommenschaft. Die Geburtenhäufigkeit der einzelnen Frau ist in polygynen Ehen geringer als in monogamen. (Ehe)
In den meisten Staaten ist Polygamie verboten und strafbar (Bigamie). Bis 1890 bestand sie bei den Mormonen in Utah; in der Türkei wurde sie durch Kemal Atatürk abgeschafft.
C. Meillassoux: »Die wilden Früchte der Frau«. Über häusl. Produktion u. kapitalist. Wirtschaft (a. d. Frz., 1984).
Weitere Literatur: Ehe.
Polygamie
(Vielehe), Bezeichnung für die Ehe (oder auch das Zusammenleben) mit mehreren Partnern, wie sie in manchen Kulturen möglich oder üblich ist. Man unterscheidet Polyandrie (Vielmännerei), eine Eheform, die in mutterrechtlichen Gesellschaften (Matriarchat) wie z. B. Polynesien, Tibet und Kaschmir vorkommt, und die Polygynie (Vielweiberei), die man z. B. in islamischen Ländern, in manchen Teilen Afrikas und (früher) bei den Mormonen findet.
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Universal-Lexikon. 2012.