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Ein|la|ge ['ai̮nla:gə], die; -, -n:1. etwas, was in etwas hineingelegt, hineingearbeitet wird:
eine Suppe mit Einlage; eine Einlage im Kragen (zur Versteifung); der Zahnarzt machte eine Einlage.
2. stützende Unterlage für den Fuß, die in den Schuh eingelegt wird:
in den Sandalen kann er keine Einlagen tragen.
3. Darbietung, die als Unterbrechung in ein Programm eingeschoben wird:
die Tanzgruppe brachte, bot, gab eine mitreißende Einlage.
4. (Finanzw.)
a) auf ein Bankkonto eingezahltes Geld:
ein Sparkonto mit 500 Euro Einlage.
Zus.: Spareinlage.
b) Geld oder Sachwerte, die in ein Unternehmen eingebracht wurden:
der Investor hat sich mit einer Einlage von 100 000 Euro am Unternehmen beteiligt.
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Ein|la|ge 〈f. 19〉
1. etwas, das hineingelegt, eingefügt, eingeschoben worden ist (Programm\Einlage, Suppen\Einlage)
2. herausnehmbarer Innenteil, Schubfach o. Ä.
3. Zwischenfutter (Kragen\Einlage)
4. Anlage, Beilage (im Brief, Paket)
5. den Fuß stützende Sohle zum Einlegen in den Schuh
6. innerer Tabak der Zigarre
7. Einsatz, Beitrag eines Gesellschafters (Kapital\Einlage)
8. Sparguthaben (Sparkassen\Einlage)
9. Spieleinsatz
10. Zwischenakt, Zwischenspiel
● \Einlagen tragen (in den Schuhen); musikalische \Einlage; Fleischbrühe, Suppe mit \Einlage
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Ein|la|ge, die; -, -n:
1. etw., was in eine Postsendung eingelegt, ihr beigelegt ist:
der Brief enthielt zwei -n;
etw. als E. verschicken.
2. (Schneiderei) zur Versteifung in bestimmte Teile der Kleidung eingefügtes Material:
die E. in einem Kragen.
3. (Kochkunst) feste Zutat in einer Suppe:
eine Bouillon mit Klößchen als E.
4.
a) etw. (für einen bestimmten Zweck Geeignetes, Passendes, Vorgesehenes), was in etw. [hinein]gelegt wird:
die -n der Windeln;
b) etw., was zur Verzierung in die Oberfläche eines Gegenstandes eingearbeitet wurde:
eine Tischplatte mit -n aus Elfenbein.
5. der Stützung des Fußes dienende Unterlage, die in den Schuh eingelegt wird:
orthopädische -n;
er muss -n tragen.
6. (Zahnmed.) vorläufige Zahnfüllung:
die E. wieder entfernen.
7. Darbietung als eingeschobener Teil eines Programms:
ein Konzert mit tänzerischen -n.
8. (Finanzw.)
a) auf ein Bankkonto eingezahltes Geld:
die Einlagen bei den Sparkassen sind gestiegen;
b) in ein Unternehmen als Beteiligung eingebrachte Sach- od. Geldleistung:
die E. dieses Teilhabers beläuft sich auf 50 000 Euro.
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Ein|la|ge, die; -, -n: 1. etw., was in eine Postsendung eingelegt, ihr beigelegt ist: eine E. in den Brief legen; etwas als E. verschicken; der Brief enthielt zwei -n. 2. (Schneiderei) zur Versteifung in bestimmte Teile der Kleidung eingefügtes Material: die E. in einem Kragen; er trennt das Gewebe auf und zeigt uns das Futter. Riecht nicht gut, diese E. (Tucholsky, Werke II, 289). 3. (Kochk.) festere Zutat in einer Suppe: eine Bouillon mit Klößchen als E.; Stadtgaststätte ..., wo es für vierzig Pfennige eine große Terrine Erbsensuppe mit E. gab (Lentz, Muckefuck 54). 4. etw., was zur Verzierung in die Oberfläche eines Gegenstandes eingearbeitet wurde: eine Tischplatte mit -n aus Elfenbein; Diese Tabaksdosen, ... mit elfenbeinerner E. und mit Smaragdsplittern umkränzt, ... (Roth, Beichte 59). 5. der Stützung des Fußes dienende Unterlage, die in den Schuh eingelegt wird: er muss -n tragen. 6. (Zahnmed.) vorläufige Zahnfüllung: die E. wieder entfernen. 7. Darbietung als eingeschobener Teil eines Programms: ein Konzert mit tänzerischen -n. 8. (Finanzw.) a) auf ein Bankkonto eingezahltes Geld: die -n bei den Sparkassen sind gestiegen; ein Sparbuch mit 1 000 Mark E., mit hohen -n; b) in ein Unternehmen als Beteiligung eingebrachte Sach- od. Geldleistung: die E. dieses Teilhabers beläuft sich auf 50 000 Mark; Die Liebe ist kein Händler, der seine -n zurückhaben will (Remarque, Triomphe 422).
Universal-Lexikon. 2012.