Belgien, Niederlande, Luxemburg
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Be|ne|lux [auch, österr. nur: bene'lʊks ]:
Gesamtheit der drei Beneluxstaaten.
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Benelux,
seit 1947 eingebürgertes Kurzwort für Belgien, Niederlande (niederländisch Nederland) und Luxemburg, soweit diese Länder wirtschaftlich, kulturell und teilweise auch politisch zusammenwirken und nach außen als Einheit auftreten. Ausgangspunkte der engen wirtschaftlichen Verbindungen waren die 1922 gegründete belgisch-luxemburgische Zoll- und Handelsunion (die als belgisch-luxemburgische Wirtschaftsunion, Abkürzung BLEU, fortbesteht) sowie das am 5. 9. 1944 von den Exilregierungen der drei Staaten in London unterzeichnete Zollabkommen, das am 1. 1. 1948 in Kraft trat und die Aufhebung von Einfuhrzöllen zwischen den Beneluxstaaten sowie einen gemeinsamen Außenzoll vorsah. Die am 1. 10. 1949 verkündete »Vor-Union« sollte zu einer umfassenden Koordinierung der Wirtschaftspolitik der drei Mitgliedstaaten führen. Dieses Ziel wurde schrittweise verwirklicht: Am 24. 7. 1953 wurde die Wirtschafts- und Sozialpolitik koordiniert und eine gemeinsame Außenhandelspolitik vereinbart, am 8. 7. 1954 der Kapitalverkehr teilweise liberalisiert, am 20. 3. 1957 ein Abkommen zur Erleichterung des Austauschs von Arbeitskräften abgeschlossen. Am 3. 2. 1958 wurde in Den Haag das Abkommen über die zunächst auf 50 Jahre befristete »Union Economique Benelux« unterzeichnet. Durch diesen Vertrag, der am 1. 1. 1960 in Kraft trat, wurde eine Wirtschaftsunion geschaffen mit freiem Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital, Koordinierung der Wirtschaftspolitik und Abstimmung einer gemeinsamen Handelspolitik gegenüber dem Ausland. Eine Währungsunion entstand nicht, die Beneluxstaaten nehmen aber am Europäischen Währungssystem (EWS) teil.
Die Beneluxstaaten sind Mitglied der EU. Oberstes Organ ist das aus Regierungsmitgliedern der drei Staaten zusammengesetzte Ministerkomitee mit dem Rat der Wirtschaftsunion als ausführendem Organ und dem Generalsekretariat (Sitz: Brüssel). Beratende Gremien sind der konsultative interparlamentarische Rat (seit 1955), der sich aus Abgeordnete der jeweiligen Landesparlamente zusammensetzt, sowie ein Wirtschafts- und Sozialbeirat. Ferner fungieren ein Schiedsgericht und ein Gerichtshof (seit 1965).
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Be|ne|lux [auch: bene'lʊks]: kurz für ↑Beneluxstaaten.
Universal-Lexikon. 2012.