Kri|mi|no|lo|gie 〈f. 19; unz.〉 Wissenschaft von der Aufklärung u. Verhütung von Verbrechen [<lat. crimen „Anklage, Verbrechen“ + grch. logos „Lehre, Kunde“]
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Wissenschaft, die Ursachen u. Erscheinungsformen des Verbrechens untersucht u. sich mit der Bekämpfung des Verbrechens befasst.
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Kriminologie
die, -, interdisziplinäre Erfahrungswissenschaft von der Kriminalität als Massenerscheinung und von der Straftat als individuellem Phänomen; Teilgebiet der Kriminalwissenschaften. Die Kriminologie wird weitgehend, aber nicht umfassend von den Strafnormen bestimmt, die Verhaltensweisen als kriminell definieren und innerhalb der Kriminalwissenschaften Gegenstand der Strafrechtswissenschaft sind. Die Forschungsmethoden der Kriminologie sind ihren Primärwissenschaften (Medizin, Soziologie, Psychologie u. a.) entlehnt, denen sie den Forschungsbereich Kriminalität entnimmt. Die Vielfalt der Kriminologie zeigt sich in der Vielzahl ihrer Grund- und Teildisziplinen, ihren zahlreichen Forschungsrichtungen und der bisher nicht bewältigten Schwierigkeit, einen näheren und allgemein anerkannten Begriff der Kriminologie zu bestimmen. Breitere Zustimmung kann die an eine US-amerikanische Beschreibung angelehnte Begriffsbestimmung finden, nach der sich die Kriminologie mit den Realitäten der Gesetzesentstehung, den Rechtsbrüchen, den Rechtsbrechern und den Reaktionen auf Gesetzesverletzungen befasst. Als Teildisziplin der Kriminologie widmet sich die Kriminalphänomenologie vornehmlich den Erscheinungsformen, die Kriminalätiologie anthropologischen und sozialen Erklärungen der Kriminalität (Kriminalanthropologie, Kriminalsoziologie), die Kriminalstatistik v. a. der Analyse amtlich registrierter Kriminalitätsdaten, die Viktimologie (mit in der Kriminologie neuerer Blickrichtung) der Situation und Rolle des Straftatopfers, die Pönologie den strafrechtlichen Sanktionen. V. a. die österreichische kriminologische Schule zählt auch die Lehre von der staatlichen, insbesondere polizeiliche Kriminalitätsvorbeugung, -verfolgung und -aufklärung (Kriminalistik) zur Kriminologie. Die angewandte Kriminologie verfolgt das Ziel, Erkenntnisse der Kriminologie für die Praxis der Strafrechtspflege nutzbar zu machen. Schwerpunkte heutiger kriminologischer Forschung sind die Eigentums- und Gewaltkriminalität, die Verkehrsdelinquenz, die Jugend-, Randgruppen- und Drogenproblematik, die Wirtschafts- und Umweltschutzdelikte, die organisierte Kriminalität, der Vorgang des Opferwerdens (Viktimisierung), die Wiedergutmachung des Schadens (Täter-Opfer-Ausgleich), das Dunkelfeld der Kriminalität (Täter- und Opferbefragungen), Rückfall und Prognose; die vom Etikettierungsansatz (englisch labeling approach) in neuerer Zeit bewirkte Blickwende der Kriminologie vom Täter auf die Institutionen der sozialen Kontrolle fördert u. a. die Justiz- und Sanktionsforschung.
H. J. Schneider: Einf. in die K. (31993);
U. Eisenberg: K. (41995);
H.-D. Schwind: K. (71996).
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Universal-Lexikon. 2012.