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Kapitalflucht
Ka|pi|tal|flucht 〈f.; -; unz.〉 Verlagerung von Kapital, um Steuern od. andere Auflagen zu vermeiden; Sy Kapitalabwanderung

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Ka|pi|tal|flucht, die (Wirtsch.):
Verbringen von Kapital ins Ausland (z. B. bei politischer Instabilität, ungünstigen Steuergesetzen).

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Kapitalflucht,
 
im weiteren Sinn Übertragung von Vermögen, insbesondere liquiden Mitteln, ins Ausland beziehungsweise in eine ausländische Währung aus Gründen der Sicherheit, Rentabilität, Besteuerung (Steuerflucht) oder Spekulation; häufig illegal, aber auch legale spontane Kapitalverlagerung privater Anleger aufgrund einer plötzlichen pessimistischeren Einschätzung der nationalen Kapitalmarktperspektiven; im engeren Sinn die illegale Übertragung von Geld- und Sachwerten unabhängig von Zins- und Kursüberlegungen, um das Vermögen aus politischen und wirtschaftlichen Gefahrenzonen (v. a. vor Enteignung) zu retten. Bevorzugte Anlageländer für illegale Fluchtgelder sind die USA und die Schweiz. Die Grenze zwischen Kapitalflucht und »normalen« privaten Kapitalanlagen im Ausland ist kaum zu ziehen, die statistische Erfassung der Kapitalflucht bleibt vage. Kapitalflucht belastet häufig Länder, die ohnehin an chronischer Devisenknappheit leiden (Schuldenkrise).

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Ka|pi|tal|flucht, die: Verbringen von Kapital ins Ausland (z. B. bei politischer Instabilität, ungünstigen Steuergesetzen).

Universal-Lexikon. 2012.