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Kammerton
Kạm|mer|ton 〈m. 1u; unz.; Mus.〉 das auf 440 Hz festgelegte, eingestrichene A, das als Stimmton für alle Instrumente gilt; Sy Normalton

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Kạm|mer|ton, der <Pl. selten> [zu Kammermusik, für die der Kammerton zunächst galt, im Unterschied zu dem Ton, der für die tiefere Stimmung bei der Oper od. für die höhere Stimmung bei der Orgel ausschlaggebend war] (Musik):
auf eine Schwingungszahl von 440 Hz festgelegter Ton, nach dem im Allgemeinen die Musikinstrumente gestimmt werden.

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Kammerton,
 
der zur Stimmung aller Musikinstrumente gültige Stimmton, das eingestrichene a (a1), das 1939 auf 440 Hz festgelegt wurde. Doch gibt es auch heute noch nationale Abweichungen; Orchester werden meist weit über dem Kammerton eingestimmt. Der Begriff Kammerton bezeichnete früher den Stimmton für die Kammermusik im Unterschied zum Chor- oder Kapellton (für Orgel- und Chormusik), Opernton (für Opernaufführungen) und Kornettton (für die Stadtpfeifer und Feldtrompeter), wobei diese Stimmtöne stets örtlichen und zeitlichen Schwankungen unterworfen waren. Erstmals auf der Wiener Stimmtonkonferenz 1885 bemühte man sich um eine internationale Einigung.
 

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Kạm|mer|ton, der <Pl. selten> [zu ↑Kammermusik, für die der Kammerton zunächst galt, im Unterschied zu dem Ton, der für die tiefere Stimmung bei der Oper od. für die höhere Stimmung bei der Orgel ausschlaggebend war] (Musik): auf eine Schwingungszahl von 440 Hz festgelegter Ton (das eingestrichene A), nach dem heute im Allgemeinen die Musikinstrumente gestimmt werden.

Universal-Lexikon. 2012.