In|va|li|den|ver|si|che|rung 〈[ -va-] f. 20; schweiz.; sonst veraltet〉 staatl. Versicherung gegen eine Minderung des Einkommens infolge vorzeitiger vollständiger od. teilweiser Arbeitsunfähigkeit
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In|va|li|den|ver|si|che|rung, die (früher, noch in der Schweiz):
staatliche Sozialversicherung gegen die Folgen der Invalidität (Abk.: IV).
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Invalidenversicherung,
in der Schweiz obligatorische staatliche Sozialversicherung, durch die sämtliche Schweizer Bürger gegen die Folgen der Invalidität versichert sind. Die Finanzierung der Invalidenversicherung erfolgt durch Beiträge der Versicherten und durch Zuschüsse der öffentlichen Hand. (Erwerbsunfähigkeit)
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In|va|li|den|ver|si|che|rung, die (früher, noch in der Schweiz): staatliche Sozialversicherung gegen die Folgen der Invalidität (Abk. in der Schweiz: IV).
Universal-Lexikon. 2012.