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1ent|ge|gen [ɛnt'ge:gn̩] <Präp. mit Dativ>:im Widerspruch, Gegensatz zu etwas:
entgegen anderslautenden Meldungen hat der Sänger seine Tournee nicht abgesagt; entgegen dem Antrag wurde die Bestimmung nicht geändert.
Syn.: gegen, ↑ wider (geh.).
2ent|ge|gen [ɛnt'ge:gn̩] <Adverb>:
[in Richtung] auf jmdn., etwas hin/zu:
der Sonne entgegen!
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ent|ge|gen
I 〈Präp. m. Dat.〉
1. in Richtung auf etwas od. jmdn., auf ... zu, auf ... hin
2. im Gegensatz zu, zuwider
3. im Unterschied zu, gegenüber
● er hat \entgegen meinen Anweisungen, meinem Befehl, Rat gehandelt; \entgegen dieser Nachricht müssen wir jetzt mitteilen, dass ...; dem Schnee, dem Regen dem Wind \entgegen
II 〈Adv.〉 jmdm. od. einer Sache \entgegen sein etwas gegen ihn od. dagegen haben, feindl. gesinnt sein
[<ahd. ingagan; → in, gegen]
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der Sonne e.
2. entgegengesetzt, zuwider:
diese Ansicht ist meiner völlig e.
2ent|ge|gen <Präp. mit Dativ> [↑ 1entgegen]:
im Widerspruch, im Gegensatz zu:
e. meinem Rat/(selten:) meinem Rat e. ist er abgereist.
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ent|ge|gen [mhd. engegen, ahd. ingegin, aus 1↑in u. ↑gegen]: I. <Adv.> 1. [in Richtung] auf jmdn., etw. hin; auf jmdn., etw. zu: dem Morgen, der Sonne e.; die Menschenflut, die sich von den schmalen Gehsteigen in die Fahrbahn stürzt, den schweren Autobussen mutig e. (Koeppen, Rußland 187). 2. entgegengesetzt, zuwider: dieser Beschluss ist unseren Wünschen völlig e.; diese Ansicht ist meiner völlig e. II. <Präp. mit Dativ> im Widerspruch, im Gegensatz zu: e. meinem Rat/(selten:) meinem Rat e. ist er abgereist.
Universal-Lexikon. 2012.