im|me|di|at 〈Adj.〉 unmittelbar (dem Staatsoberhaupt od. der obersten Behörde unterstehend) [<lat. immediatus „unvermittelt“]
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unmittelbar, ohne Zwischenschaltung einer anderen Instanz [dem Staatsoberhaupt unterstehend]:
eine -e Behörde;
etw. i. beim Präsidenten vortragen.
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Immediat
[lateinisch immediatus »unvermittelt«], im staatlichen Bereich eine der obersten staatlichen Instanz ohne Einschaltung von Zwischeninstanzen untergeordnete Person oder Behörde oder eine jener unmittelbar zukommende Sache. Immediateingaben und Immediatvorstellungen werden direkt bei der obersten Instanz vorgebracht; ein Immediatgesuch ist ein unmittelbar an das Staatsoberhaupt gerichtetes Schriftstück, ein Immediatbericht die direkte Berichterstattung an das Staatsoberhaupt. Das Immediatvortragsrecht (heute praktisch bedeutungslos) berechtigt einen Minister, unter Umgehung des Regierungschefs beim Staatsoberhaupt Vortrag zu halten (Immediatstellung). Dieses zu Beginn des 19. Jahrhunderts in Deutschland eingeführte Recht wurde verschiedentlich eingeschränkt, z. B. durch die Kabinettsorder vom 8. 9. 1852 in Preußen. Im Deutschen Reich hießen 1871-1945 diejenigen Zentralbehörden, die keinem Ministerium unterstanden (z. B. Reichsbank, Reichsrechnungshof), Immediatbehörden.
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Universal-Lexikon. 2012.