Frondienst; Zwangsarbeit; Sklavenarbeit; Fronarbeit; Knechtschaft; Last; Plage; Krux; Crux; Kreuz; Bürde; Joch
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Fron 〈f. 20〉
1. 〈früher〉 dem Lehnsherrn zu leistende Arbeit, Arbeit der Leibeigenen; Sy 〈veraltet〉 Fronde1
2. 〈fig.〉 unbeliebte, erzwungene, harte, mühsame Arbeit
[<mhd. vron „herrschaftlich; heilig; den Herrn betreffend, ihm gehörig“; zu ahd. fro, got. frauja „Herr“ <germ. *frawan, *fraujan <idg. *prouon „Herr“; hierzu: Frau, frönen]
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Fron, die; -, -en <Pl. selten> [mhd. vrōn(e) = Herrschaft(sdienst), zu: vrōn = heilig (im Sinne von »Gott gehörend«); herrschaftlich (im Sinne von »einem weltlichen Herrscher gehörend«), zu ahd. frōno = (Besitz) der Götter, Gen. Pl. von: frō = Herr, Gott, vgl. ↑ Frau]:
1. (Geschichte) in körperlicher Arbeit bestehende Dienstleistung der Bauern für ihre Lehnsherren; Frondienst:
die Befreiung der Bauern von der F.
2. (geh.) als unerträglichen Zwang empfundene Arbeit:
die F. des Alltags.
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Fron
[zu mittelhochdeutsch vrōn »herrschaftlich«, »öffentlich«; »heilig«, zu althochdeutsch frō »Herr«, »Gott«] die, -/-en, Fronde, Scharwerk, Rọbot, Dienstleistung, die zwangsweise für öffentliche oder private Berechtigte verrichtet wurde. Vor den Agrarreformen des 19. Jahrhunderts (Bauernbefreiung) war besonders die bäuerliche Bevölkerung mit Fron belastet. Der Anspruch auf Fron war ein dingliches Recht, mit dem Besitz eines Grundstücks (Gutsherr, Landesherr) verbunden. Geleistet wurden Fronen teils als Spanndienste (Ackerbestellung, Baufuhren), teils als Handdienste (Verrichtungen auf dem Gutshof, Ernte-, Drescharbeiten, Jagdfronden u. a.). Die Zahl der Frontage schwankte zwischen wenigen Tagen im Jahr und mehreren Tagen in der Woche. Der Bauer musste die Fron nicht selbst verrichten; er konnte einen Vertreter entsenden, d. h., er musste dafür häufig einen zusätzlichen Knecht halten. In der Regel wurde den Frönern an Frontagen zumindest Essen und Trinken gereicht. Ein Sonderfall waren Bittfronen, die auf Bitten des Herrn (z. B. in Notfällen) von Bauern übernommen wurden; häufig entwickelte sich daraus eine Verpflichtung.
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Fron, die; -, -en <Pl. selten> [mhd. vrōn(e) = Herrschaft(sdienst), zu: vrōn = heilig (im Sinne von „Gott gehörend“); herrschaftlich (im Sinne von „einem weltlichen Herrscher gehörend“), zu ahd. frōno = (Besitz) der Götter, Gen. Pl. von: frō = Herr, Gott, vgl. ↑Frau]: 1. (hist.) in körperlicher Arbeit bestehende Dienstleistung der Bauern für ihren Lehnsherren; Frondienst: die Befreiung der Bauern von der F. 2. (geh.) als unerträglichen Zwang empfundene Arbeit: die F. des Alltags; Bildung wird nicht in stumpfer F. und Plackerei gewonnen (Th. Mann, Krull 92); Sprach man sie ... an, so erzählten sie sehr offen von der F., die dieses Leben ... für sie bedeutete (Maegerlein, Triumph 60).
Universal-Lexikon. 2012.